Dies ist der öffentliche Beispiel-Bericht. Er zeigt, wie ein Bericht aussieht, ist aber kein echter Kundenbericht.
Komplett-Einschätzung · Bank-Niveau
Generalsanierte Gruenderzeit-Eigentumswohnung mit Hofbalkon, Neubaugasse 68, Top 14, 1070 Wien
Neubaugasse 68, 1070 Wien · Top 14 · Wien · Österreich
677.740 €
609.966 €
23.728 €
Diese Instandsetzung kommt zum Kaufpreis dazu. Der Bericht schätzt sie auf 23.728 € bis 54.728 €.
Was Sie hier haben
Die Komplett-Einschätzung zu diesem Objekt: Ihre Unterlagen sind gelesen und gegen das Inserat gehalten.
- 10 Kapitel, jedes einzeln abrufbar
- Verlässlichkeit der Einschätzung: mittel
- 12 Warnsignale, davon 4 schwer, und 6 Chancen
- 13 Unterlagen einzeln bewertet, 6 Belastungsproben gerechnet
- Prüfnummer 7ABA98AF-5F78-442B-8469-53AFAA6979B3 ✓
Tiefer geht es nicht
Beleihungswert, Ertragswert und die Belastungsproben stehen im Reiter Bank-Analyse, die Frageliste für den Termin im Fragenkatalog dort. Eine tiefere Prüfung gibt es bei Scan my Home nicht.
Was Sie jetzt tun können
Bank-Analyse & Beleihungswert
Beleihungslogik
Ausgangspunkt ist der im Dossier ermittelte Marktwert von 677.740 €. Eine Bank rechnet nachhaltig und ohne Spekulation auf Wertsteigerung. Der Abschlag von rund 24 Prozent begründet sich mit drei Punkten: erstens der Ertragslage, denn im Vollanwendungsbereich des MRG ist nur eine Miete von rund 830 € dauerhaft ansetzbar, was einen Ertragswert von rund 298.800 € ergibt und deutlich unter dem Sachwertniveau liegt; zweitens der offenen Kostenfront der Gemeinschaft mit 12.728 € Sonderumlage-Anteil und einer auf 21.200 € reduzierten Rücklage bei 68 Objekten in einem Haus von 1897; drittens der Energieklasse C mit ungedämmter Außenwand und Originalfenstern. Positiv wirken Lage, Lift aus 2024, Fernwärme und die bewilligte Zusammenlegung, deshalb kein höherer Abschlag. Ergebnis 516.726 €.
Ertragswert-Herleitung
Ertragswert je nach Zins
Nachhaltige Netto-Kaltmiete 830 € im Monat, also 9.960 € Rohertrag im Jahr. Grundlage ist der Wiener Richtwert von 6,74 € je m², Stichtag 01.04.2026, verlautbart von Statistik Austria nach § 5 Richtwertgesetz, zuzüglich Ausstattungszuschläge für Lift, Balkon und Kellerabteil, ohne Lagezuschlag, weil das Umfeld ein Gründerzeitviertel ist. Bewirtschaftungskosten 25 Prozent für Verwaltung, Instandhaltung, Rücklage und Mietausfallwagnis, das sind 2.490 €, daher Jahresreinertrag 7.470 €. Liegenschaftszins 2,5 Prozent für Wohnen in innerstädtischer Wiener Kernlage. 7.470 € geteilt durch 0,025 ergibt einen Ertragswert von 298.800 €. Der große Abstand zum Marktwert ist für Wiener Altbau-Eigentumswohnungen typisch: Der Markt bezahlt Eigennutzung und Substanz, nicht die mietrechtlich begrenzte Rendite.
Cashflow-Realität / Monat
Kaufpreis 567.139 €, also die empfohlene Verhandlungsobergrenze und damit der konservative Wert. Eigenkapitalquote 25 Prozent, Darlehen daher 425.354 €, Laufzeit 25 Jahre, Nominalzins 4,0 Prozent, Annuität rund 2.245 € im Monat. Kaufnebenkosten von rund 36.864 € sind aus Eigenkapital zu tragen und nicht finanziert. Gerechnet wird der Fall einer Vermietung mit der nachhaltig zulässigen Kaltmiete von 830 €; die nicht auf einen Mieter überwälzbaren Kosten sind mit 250 € im Monat angesetzt, darin Verwaltungshonorar, Rücklagenzuführung, Instandhaltung der Wohnung und Mietausfallwagnis. Die Sonderumlage von rund 12.728 € ist darin nicht enthalten, sie ist einmalig 2027 zu zahlen.
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Ehrliche Gesamtinvestition
Gerechnet mit der empfohlenen Verhandlungsobergrenze von 609.966 €, also dem Marktwert von 630.154 € minus zehn Prozent Sicherheitsabschlag. Dazu Kaufnebenkosten von 36.864 €, das sind rund 6,5 Prozent für 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, 1,1 Prozent Eintragungsgebühr und Vertragserrichtung samt Treuhand; eine Maklerprovision ist nicht enthalten, weil kein Makler auftritt. Weiter die Mitte der Renovierungsspanne von 39.228 €, in der der Sonderumlagen-Anteil von 12.728 € bereits enthalten ist. Summe 643.231 €. Zahlen Sie mehr als 567.139 € für die Wohnung, steigt diese Summe eins zu eins.
Typische Bank-Auflagen für dieses Objekt
- → Eigenkapitalquote von mindestens 20 bis 30 Prozent, hier gerechnet mit 25 Prozent
- → Nachweis der Liquidität für die Sonderumlage von rund 12.728 € zusätzlich zu Eigenkapital und Kaufnebenkosten
- → Bestätigung der Hausverwaltung über Rücklagenstand, offene Beträge und beschlossene Maßnahmen
- → Lastenfreistellung des Pfandrechts über 380.000 € vor Auszahlung, Abwicklung über Treuhandschaft
- → Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, im Auszug vom 02.09.2026 bisher nicht eingetragen
- → Vorlage des gültigen Energieausweises und gegebenenfalls des neuen Ausweises nach Abschluss der Sanierung
- → Bewertungsabschlag der Bank wegen der Hof-Dienstbarkeit und der laufenden Bauphase im Haus
Lage, Objekttyp und Grundbuchlage sind für eine Bank unproblematisch, das Wohnungseigentum ist klar parifiziert und der Bestand konsensgedeckt. Belastend sind der weit unter dem Marktwert liegende Ertragswert von 298.800 €, die beschlossene Sonderumlage von rund 12.728 € für Top 14, die nach der Entnahme auf 21.200 € reduzierte Rücklage und die Energieklasse C. Für einen Durchschnittskäufer bedeutet das: Finanzierung ja, aber mit höherem Eigenkapital und Nachweisen.
Dokumenten-Prüfung
- · Liegenschaft EZ 1247, KG 01006 Neubau, 68 Wohnungseigentümer, 39 Objekte mit 6.842 von 10.000 Nutzwertanteilen anwesend oder vertreten.
- · TOP 3: Fassaden- und Fenstersanierung hofseitig auf Basis des Anbots vom 09.02.2026 zu brutto 1.480.000 € beschlossen, Finanzierung 620.000 € aus der Rücklage und 860.000 € Sonderumlage in zwei Raten zu je 430.000 €, fällig 31.03.2027 und 30.09.2027, aufgeteilt nach Nutzwertanteilen.
- · Baubeginn 2. Quartal 2027, Fertigstellung in Aussicht gestellt für das 4. Quartal 2027. Abstimmung 5.914 dafür, 641 dagegen, 287 Enthaltungen.
- · TOP 4: Lifttausch 2024 abgeschlossen und bezahlt, Schlussrechnung 214.600 €, keine Nachforderungen.
- · TOP 5: Dachboden 2023 an einen Bauträger verkauft, Erlös 1.150.000 € zur Gänze der Rücklage zugeführt, Ausbau auf Kosten der Käuferin.
- · TOP 6: wiederkehrende Feuchtigkeitserscheinungen an der Kellerwand beim Abteil Top 22, Gutachten bis Juni 2026 beauftragt.
- · TOP 7: Verwaltungsbeirat mit drei Mitgliedern gewählt. TOP 8: Hausordnung ergänzt.
- · Anfechtungsfrist ein Monat ab Zustellung des Protokolls, § 24 Abs 6 WEG 2002.
- ⚠ Sonderumlage-Anteil für Top 14 bei 148/10.000 Anteilen rund 12.728 €, fällig in zwei Raten 2027.
- ⚠ Baustelle im Hof genau dort, wo der Balkon von Top 14 liegt, und zeitlich parallel zum Dachgeschossausbau über der Wohnung.
- ⚠ Feuchtigkeit im Keller mit offener Ursache, mögliche weitere Maßnahme der Gemeinschaft.
- ⚠ 641 Gegenstimmen und 287 Enthaltungen zeigen, dass der Sanierungsbeschluss in der Gemeinschaft nicht unstrittig war.
- · Anfangsstand 01.01.2025 598.400 €, Zuführung 2025 61.300 €, Entnahmen 2025 gesamt 18.500 € für Dachrinne und Kellerabgang, Endstand 31.12.2025 641.200 €.
- · Nach der beschlossenen Entnahme von 620.000 € verbleiben laut Vorschau 21.200 €, rund 312 € je Objekt bei 68 Objekten.
- · Die Rücklage liegt auf einem gesonderten, der Liegenschaft gewidmeten Konto, getrennt vom Vermögen der Verwaltung.
- · Der überwiegende Teil der Sanierungskosten wird über die Sonderumlage von 860.000 € aufgebracht, die endgültige Verrechnung erfolgt in den Jahresabrechnungen 2027 und 2028.
- ⚠ Die Rücklage ist nach der Entnahme praktisch aufgebraucht, das Haus stammt aus 1897 und hat weiteren Erhaltungsbedarf, insbesondere straßenseitig.
- ⚠ Der auf den ersten Blick hohe Rücklagenstand beruht wesentlich auf dem Einmalerlös aus dem Dachbodenverkauf von 1.150.000 € und nicht auf laufender Ansparung.
- ⚠ Die Entnahme wird erst mit Baubeginn im 2. Quartal 2027 fällig; ein Erwerber übernimmt die Rücklage im dann bestehenden Stand, ausscheidende Eigentümer erhalten ihre Beiträge nicht zurück.
- · Top 14, 4. Stock, Nutzwertanteil 148/10.000, Verteilung nach Nutzwertanteil laut Wohnungseigentumsvertrag.
- · Gesamtkosten der Liegenschaft 2025 412.880 €, Anteil Top 14 6.110,62 € im Jahr, 509,22 € im Monat.
- · Enthalten sind unter anderem Hausbetreuung 1.924,00 €, Wasser und Kanal 1.117,40 €, Verwaltungshonorar 724,61 €, Rücklagenzuführung 650,31 €, Lift 248,64 €, Grundsteuer 394,12 €.
- · Monatliche Vorschreibung 2026 524,00 €, Nachzahlung aus der Abrechnung 2025 187,44 €.
- · Die Abrechnung nennt die Wohnnutzfläche von Top 14 mit 87,4 m² und die Rücklagenzuführung mit 0,62 € je m² und Monat.
- ⚠ Die Rücklagenzuführung von 0,62 € je m² und Monat liegt unter dem seit 01.01.2026 geltenden Mindestbeitrag von 1,12 € je m² nach § 31 Abs 5 WEG 2002; die Zusammensetzung der Vorschreibung 2026 ist nicht aufgeschlüsselt.
- ⚠ Die Fläche von 87,4 m² widerspricht der Verkäuferangabe von 94 m² und bestätigt das Raumbuch.
- ⚠ Die Vorschreibung 2026 enthält laut Dokument die laufend zu bildende Rücklage für die Sanierung; die Sonderumlage von rund 12.728 € kommt zusätzlich.
- · Grundstück 1188/2, Baufläche Gebäude 1.043 m², Wohnungseigentum nach WEG 2002 mit 68 Objekten, davon 7 Geschäftslokale im Erdgeschoß.
- · Anteil B-LNR 14: 148/10.000, verbunden mit Wohnungseigentum an W 14, Top 14, 4. Stock, Eigentümerin seit Kaufvertrag vom 08.11.2018, Einverleibung TZ 4562/2018.
- · C-Blatt der Liegenschaft, C-LNR 3: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über den Innenhof zugunsten der Eigentümer der Nachbarliegenschaft EZ 1251, eingetragen 1954, TZ 118/1954.
- · C-Blatt des Anteils, C-LNR 5: Pfandrecht Höchstbetrag 380.000 € für die kreditgebende Bank, einverleibt 14.11.2018, TZ 4563/2018.
- · Keine Anmerkung einer Bauführung, keine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung oder Verpfändung eingetragen. Keine Anmerkung einer Klage nach § 27 Abs 2 WEG 2002.
- ⚠ Die eingetragene Hof-Dienstbarkeit bindet den Erwerber ohne dessen Zustimmung; der Balkon von Top 14 liegt zu diesem Hof.
- ⚠ Das Pfandrecht über 380.000 € entspricht genau der genannten offenen Belastung und ist vor Kaufpreiszahlung zur Löschung zu bringen.
- ⚠ Ohne angemerkte Rangordnung fehlt dem Käufer die Rangsicherung zwischen Vertragsabschluss und Einverleibung.
- ⚠ Der Auszug erfasst nur den Stand zum 02.09.2026; nachträgliche Eintragungen sind nicht berücksichtigt, daher ist unmittelbar vor Unterschrift neu abzufragen.
- · Gebäude Neubaugasse 68, Baujahr 1897, Gebäude-Energieausweis für das gesamte Haus, ausdrücklich nicht objektbezogen, gültig bis 12.06.2029.
- · HWB Ref,SK 78,4 kWh/m²a, Klasse C; fGEE 1,08, Klasse C; Primärenergiebedarf 121,6 kWh/m²a; CO2-Emissionen 24,3 kg/m²a.
- · U-Werte: Außenwand ungedämmt 1,32, Fenster 1,40, oberste Geschoßdecke 0,22, Kellerdecke 0,94 W/m²K.
- · Heizung Fernwärme Wien seit 2011 mit Übergabestation im Keller, Warmwasser zentral über Fernwärme.
- · Nach der geplanten hofseitigen Sanierung ist laut Sanierungskonzept mit rund 46 kWh/m²a zu rechnen, das entspricht Klasse B; der Wert ist eine Prognose und ersetzt keinen neuen Ausweis.
- ⚠ Die Verkäuferangabe Energieklasse B entspricht der Prognose nach der Sanierung, nicht dem Bestand. Der Bestand ist Klasse C.
- ⚠ Ungedämmte Außenwand und Fenster mit 1,40 W/m²K bestätigen den energetischen Nachholbedarf der Hülle.
- ⚠ Der Ausweis stammt aus 2019 und dokumentiert den Vorzustand; nach Abschluss der Maßnahmen ist ein neuer Ausweis auszustellen.
- ⚠ Der Ausweis gilt für das Gesamtgebäude; wohnungsscharfe Werte für Top 14 liegen nicht vor.
- · Planinhalt Grundriss 4. Obergeschoß, Top 14, Wohnungszusammenlegung der vormaligen Top 14 und Top 15, Maßstab 1:100.
- · Einreichung bei der MA 37, Bezirksstelle für den 7., 8. und 9. Bezirk, Geschäftszahl MA 37/1070-118/2018, Bescheiddatum 22.05.2018.
- · Raumbuch: Vorraum 8,10 m², Wohnküche 31,20 m², Zimmer 1 19,80 m², Zimmer 2 14,60 m², Bad 7,20 m², WC 1,70 m², Abstellraum 4,80 m².
- · Wohnnutzfläche gesamt 87,40 m², ermittelt nach § 17 Abs 2 WEG 2002. Nebenflächen gesondert: Balkon hofseitig 6,80 m², Kellerabteil Nr. 14 4,20 m².
- · Lichte Raumhöhe 3,18 m.
- ⚠ Die Wohnnutzfläche von 87,40 m² liegt 6,60 m² unter der Verkäuferangabe von 94 m². Balkon und Kellerabteil sind laut Dokument ausdrücklich nicht enthalten und dürfen nicht hinzugerechnet werden.
- ⚠ Der Auszug ist ein Plan von 2018, nicht die Bestätigung des heutigen Bestands. Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung sind zusätzlich zu verlangen.
- ⚠ Der übergebene Auszug enthält keine Zeichnung, nur das Raumbuch; die Anordnung der Räume und die Fensterlagen von Bad und WC sind daraus nicht belegt.
- ⚠ Ohne diese Unterlagen bleibt offen, wie Balkon, Kellerabteil und die Nutzung des Innenhofs zugeordnet sind und wie der Nutzwertanteil von 148/10.000 zustande kommt. Beide sind nach WEG 2002 vor Vertragsunterzeichnung beizubringen.
- ⚠ Ohne Aufschlüsselung der 524 € ist nicht prüfbar, ob der gesetzliche Mindestbeitrag zur Rücklage von 1,12 € je m² erreicht wird. Wird er nicht erreicht, steigt die laufende Vorschreibung nach dem Kauf.
- ⚠ Angekündigte, aber noch nicht beschlossene Maßnahmen wären dort dokumentiert, insbesondere zur straßenseitigen Fassade, zu Steigleitungen und zum Dachgeschossausbau. Diese Papiere sind vor der Unterschrift geschuldet.
- ⚠ Ohne Entwurf sind Gewährleistung, ein etwaiger Gewährleistungsverzicht, die Zuordnung der Sonderumlage 2027, die Flächenangabe und der Übergabetermin nicht prüfbar. Arglistig verschwiegene Mängel sind nach § 928 ABGB von einem Verzicht ohnehin nicht erfasst.
- ⚠ Solange die Ursache offen ist, ist das Risiko einer weiteren Maßnahme der Gemeinschaft nicht bezifferbar. Bei nahezu leerer Rücklage würde sie über eine neue Umlage finanziert.
- ⚠ Ein Bauteil ohne Konsens genießt keinen Bestandsschutz; ein Beseitigungsauftrag nach § 129 Bauordnung für Wien kann auch den Käufer treffen. Der Bescheid von 2018 liegt vor, der Fertigstellungsnachweis nicht.
- ⚠ Für Radon liegt die amtliche Einstufung vor, kein Vorsorge- und kein Schutzgebiet. Zu Hochwasser und Starkregen fehlt eine Auskunft; für eine Wohnung im 4. Stock ist das Risiko gering, für Keller und Lichtschächte des Hauses nicht.
Vor dem Kauf fragen: 17 Fragen an Verkäufer und Hausverwaltung
- Wie hoch ist der auf Top 14 entfallende Anteil an der Sonderumlage von 860.000 € genau, und liegt dazu eine schriftliche Bestätigung der Hausverwaltung vor?
- Wer trägt die Raten vom 31.03.2027 und 30.09.2027, wenn die Übergabe vorher erfolgt, und wie wird das im Kaufvertrag geregelt?
- Wurden die Beschlüsse vom 14.03.2026 binnen der Monatsfrist nach § 24 Abs 6 WEG 2002 angefochten?
- Wie hoch ist die Rücklagenzuführung für Top 14 im Wirtschaftsplan 2026, und wird der Mindestbeitrag von 1,12 € je m² nach § 31 Abs 5 WEG 2002 erreicht?
- Bestehen offene Vorschreibungen, Nachzahlungen oder Rückstände zu Top 14, über die Nachzahlung von 187,44 € aus der Abrechnung 2025 hinaus?
- Welche weiteren Maßnahmen wurden in den Versammlungen 2024 und 2025 diskutiert oder vorbereitet, insbesondere zur straßenseitigen Fassade, zu Steigleitungen und zum Dach?
- Was hat das nach TOP 6 bis Juni 2026 einzuholende Gutachten zur Feuchtigkeit an der Kellerwand ergeben, und ist eine Maßnahme in Vorbereitung?
- Welchen Inhalt und Umfang hat die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über den Innenhof, TZ 118/1954, und wie wird sie tatsächlich ausgeübt?
- Gibt es Sondernutzungsrechte am Innenhof, und wer darf den begrünten Bereich nutzen?
- Wie ist der Zeitplan des Dachgeschossausbaus der Käuferin des Dachbodens, liegt eine Baubewilligung vor, und gibt es eine Beweissicherung für die Wohnungen im 4. Stock?
- Wann wurden Elektroinstallation, Steig- und Abflussleitungen im Haus und in Top 14 zuletzt erneuert?
- Welche Fenster von Top 14 sind hofseitig und damit von der beschlossenen Fenstersanierung erfasst, und was ist für die straßenseitigen Fenster geplant?
- Wurde für die Fassaden- und Fenstersanierung eine Wohnbauförderung des Landes Wien beantragt, und wie wirkt sie auf die Sonderumlage?
- Liegt die Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung zur Zusammenlegung von 2018 vor, Geschäftszahl MA 37/1070-118/2018?
- Wie wird die Löschung des Pfandrechts über 380.000 € abgewickelt, und ist die Bank zur Löschungserklärung bereit?
- Wie hoch ist die Gebäudeversicherungssumme der Liegenschaft, und deckt sie den Wiederaufbau nach der Sanierung?
- Ist die Wohnung frei von Miet- oder Nutzungsrechten Dritter, und wann ist die Übergabe möglich?
Scan-my-Home-Bericht · KI-gestützte Indikation, kein beeidetes Verkehrswertgutachten · Bewertung konservativ inkl. 10 % Sicherheitsabschlag · Zins-/Marktdaten Stand 2026-07 · Version 663
Wert heute neu einschätzen lassen
Objektdaten, Grundriss und Lage bleiben, wie sie sind. Wir recherchieren nur die Markteinschätzung neu, mit aktuellen Vergleichsobjekten, und legen einen eigenen, verknüpften Bericht mit dem heutigen Stand an. Kostet 3,00 € mit Umsatzsteuer.