Dies ist der öffentliche Beispiel-Bericht. Er zeigt, wie ein Bericht aussieht, ist aber kein echter Kundenbericht.
Komplett-Einschätzung · Bank-Niveau
Generalsanierte Gründerzeit-Wohnung mit Balkon zum Innenhof, Neubaugasse 68, Top 14
Neubaugasse 68, 1070 Wien · Top 14 · Wien · Österreich
700.112 €
630.101 €
Was Sie hier haben
Die Komplett-Einschätzung zu diesem Objekt: Ihre Unterlagen sind gelesen und gegen das Inserat gehalten.
- 10 Kapitel, jedes einzeln abrufbar
- Verlässlichkeit der Einschätzung: mittel
- 14 Warnsignale, davon 5 schwer, und 7 Chancen
- 14 Unterlagen einzeln bewertet, 6 Belastungsproben gerechnet
- Prüfnummer A82E30E8-08CD-489C-B4A7-1CC2D0211D56 ✓
Tiefer geht es nicht
Beleihungswert, Ertragswert und die Belastungsproben stehen im Reiter Bank-Analyse, die Frageliste für den Termin im Fragenkatalog dort. Eine tiefere Prüfung gibt es bei Scan my Home nicht.
Was Sie jetzt tun können
Bank-Analyse & Beleihungswert
BeleihungslogikNachhaltiger Wert nach Bankenlogik, rund 21 Prozent unter dem Marktwert von 700.112 €. Der Abschlag liegt im mittleren Bereich der üblichen 10 bis 25 Prozent. Dafür sprechen die stabile Lage im 7. Bezirk, der 2024 getauschte und bezahlte Lift, die Fernwärme und die belegte Nutzfläche von 87,40 m² aus einem baubehördlich behandelten Plan. Dagegen sprechen der Energiestand Klasse C mit ungedämmter Außenwand, die Rücklage von nur 21.200 € nach der beschlossenen Entnahme, der Sonderumlagen-Anteil von 12.728 € und die offene Frage, ob die Zusammenlegung von Top 14 und Top 15 grundbücherlich nachgezogen ist. Der zuletzt genannte Punkt ist für eine Bank kein Preisabschlag, sondern eine Bedingung: Ohne Klärung wird kein Pfandrecht bestellt. Spekulation auf weitere Wertsteigerung durch den U-Bahn-Ausbau ist im Beleihungswert nicht enthalten.
Ertragswert-Herleitung
Angesetzt wird nicht die Marktmiete von 1.350 €, sondern eine dauerhaft und rechtssicher erzielbare Miete von 1.150 € im Monat, weil bei Baujahr 1897 der Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und damit der Richtwertmietzins greifen dürfte; der Richtwert für Wien beträgt 6,74 € je m², Stichtag 01.04.2026, verlautbart vom Statistikamt nach § 5 Richtwertgesetz. Rohertrag 13.800 € im Jahr. Bewirtschaftungskosten 22 Prozent, also 3.036 €, darin Verwaltung, nicht umlagefähige Betriebskosten, Instandhaltung und Mietausfallwagnis; die Rücklagenzuführung von 650,31 € im Jahr ist nicht umlagefähig und hier enthalten. Jahresreinertrag 10.764 €. Liegenschaftszins 2,5 Prozent für Wohnen in einer nachfragestarken innerstädtischen Lage. Ertragswert 10.764 / 0,025 = 430.560 €. Der Ertragswert liegt damit deutlich unter dem Marktwert von 700.112 €. Das ist für Wiener Altbau im Vollanwendungsbereich typisch: Den Preis tragen Eigennutzer, nicht die Rendite. Eine Bank, die überwiegend auf den Ertragswert abstellt, wird bei einer reinen Anlagefinanzierung deutlich mehr Eigenkapital verlangen.
Cashflow-Realität / Monat
Kauf zum konservativen Wert und zur empfohlenen Obergrenze von 630.101 €, Eigenkapitalquote 25 Prozent, also 146.465 € Eigenkapital und ein Darlehen von 439.395 €. Annuität bei 3,9 Prozent Fixzins und 30 Jahren Laufzeit, Kaufnebenkosten von 38.667 € aus Eigenmitteln bezahlt. Vermietung zur nachhaltig und rechtssicher erzielbaren Miete von 1.150 € netto im Monat. Kosten: nicht umlagefähige Verwaltung, die Rücklagenzuführung von 54,19 € und eine eigene Instandhaltungsvorsorge, zusammen 190 € im Monat.
Stresstests: was passiert, wenn es schlecht läuft
Ehrliche Gesamtinvestition
Empfohlene Verhandlungsobergrenze und Kaufannahme: 630.101 €, das ist der konservative Wert, also der Marktwert von 700.112 € abzüglich des Sicherheitsabschlags von 10 Prozent. Kaufnebenkosten 63.955 €, darin Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr sowie Vertragserrichtung, Treuhandschaft und Beglaubigungen; eine Maklerprovision ist nicht angesetzt, weil hier direkt zwischen Eigentümerin und Käufer verhandelt wird. Sanierungsmitte 33.978 €, das ist die Mitte der Spanne von 26.228 bis 41.728 €, darin der Sonderumlagen-Anteil von 12.728 €, die straßenseitigen Fenster, die Elektroprüfung und die Auffrischung nach Übernahme. Summe 630.101 + 63.955 + 33.978 = 728.034 €. Über die Obergrenze von 630.101 € hinaus sollte kein Kaufpreis gezahlt werden, in keinem Zielkorridor und in keiner Verhandlungsrunde.
Typische Bank-Auflagen für dieses Objekt
- → Vorlage von Wohnungseigentumsvertrag und Nutzwertgutachten, damit der Kaufgegenstand die 87,40 m² deckt, bevor das Pfandrecht bestellt wird
- → Nachweis, wer die beiden Sonderumlagenraten von je 6.364 € trägt, gegebenenfalls Einbehalt in dieser Höhe
- → Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung und gesicherte Löschung des Pfandrechts über 380.000 € vor Auszahlung
- → Treuhandabwicklung über den Vertragserrichter, Kaufpreisfreigabe erst nach Lastenfreistellung
- → Bestätigung der Hausverwaltung über Rücklagenstand, laufende Vorschreibung und offene Beiträge des Voreigentümers
- → Höhere Eigenkapitalquote oder kürzere Laufzeit, wenn die Finanzierung als Anlage und nicht zur Eigennutzung erfolgt
- → Bewertung durch einen bankeigenen Gutachter mit Innenbesichtigung, insbesondere wegen der Kellerfeuchte im Haus
Lage, Objekttyp und Substanz sind bankfähig: innerstädtische Toplage, Wohnungseigentum, Lift, Fernwärme, belegte Fläche, vollständiger Grundbuchauszug ohne Wohnrecht, Fruchtgenuss, Vorkaufsrecht oder Veräußerungsverbot am Anteil. Auflagen entstehen aus drei Punkten: der offenen Nutzwertfrage nach der Zusammenlegung, der beschlossenen Sonderumlage von 12.728 € und der auf 21.200 € reduzierten Rücklage der Gemeinschaft. Der Ertragswert von 430.560 € liegt weit unter dem Marktwert, was bei Anlagefinanzierung die Beleihungsquote drückt. Für einen Durchschnittskäufer mit 25 Prozent Eigenkapital und Eigennutzung ist die Finanzierung machbar, aber nicht geschenkt.
Dokumenten-Prüfung
- · Liegenschaft EZ 1247, KG 01006 Neubau, 68 Wohnungseigentümer, anwesend oder vertreten 39 Objekte mit 6.842 von 10.000 Nutzwertanteilen
- · TOP 3: Beschluss der hofseitigen Fassaden- und Fenstersanierung zu brutto 1.480.000 €, Finanzierung 620.000 € aus der Rücklage und 860.000 € Sonderumlage in zwei Raten zu je 430.000 €, fällig 31.03.2027 und 30.09.2027, Verteilung nach Nutzwertanteilen
- · TOP 3 angenommen mit 5.914 von 6.842 anwesenden Anteilen, 641 dagegen, 287 Enthaltungen; Baubeginn 2. Quartal 2027, Fertigstellung 4. Quartal 2027 in Aussicht gestellt
- · TOP 4: Lifttausch 2024 abgeschlossen und vollständig bezahlt, Schlussrechnung 214.600 €, keine Nachforderungen
- · TOP 5: Dachboden 2023 verkauft, Erlös 1.150.000 €, zur Gänze der Rücklage zugeführt, Ausbau auf Kosten der Käuferin
- · TOP 6: wiederkehrende Feuchtigkeitserscheinungen an der Kellerwand bei Top 22, Gutachten bis Juni 2026 beauftragt
- · TOP 8: Ergänzung der Hausordnung zu Mülltrennung im Hof und Nutzung des Fahrrad- und Kinderwagenabstellraums, angenommen
- · Anfechtungsfrist: ein Monat ab Zustellung des Protokolls beim zuständigen Gericht nach § 24 Abs 6 WEG 2002
- ⚠ Auf Top 14 entfallen aus der Sonderumlage exakt 12.728 €, zahlbar in zwei Raten 2027; wer zahlt, richtet sich nach dem Eigentum zum Fälligkeitszeitpunkt und muss im Kaufvertrag geregelt werden
- ⚠ 641 Gegenstimmen und 287 Enthaltungen bei TOP 3: bei Zustellungsmängeln ist eine Anfechtung nicht von vornherein ausgeschlossen, der Stand ist beim Verwalter zu erfragen
- ⚠ Die Feuchtigkeitsursache im Keller ist offen; unmittelbar nach Leerung der Rücklage droht daraus die nächste Maßnahme
- ⚠ Baustellenphase 2027 hofseitig, überlagert vom Dachgeschoßausbau, betrifft Balkon und Hoffenster von Top 14 direkt
- · Anfangsstand 01.01.2025: 598.400 €, Zuführung 2025: 61.300 €, Entnahmen 2025: 18.500 € (Dachrinne 11.200 €, Kellerabgang 7.300 €), Endstand 31.12.2025: 641.200 €
- · Nach der beschlossenen Entnahme von 620.000 € verbleiben 21.200 €, laut Dokument rund 312 € je Objekt
- · Die Rücklage wird auf einem gesonderten, der Liegenschaft gewidmeten Konto getrennt vom Vermögen der Verwaltung geführt
- · Die Entnahme wird mit Baubeginn im 2. Quartal 2027 fällig, die endgültige Verrechnung der Sonderumlage erfolgt in den Jahresabrechnungen 2027 und 2028
- ⚠ Restrücklage nach Entnahme von 21.200 € für ein Haus mit 68 Objekten und Baujahr 1897: praktisch kein Puffer, anteilig auf 148/10.000 nur 313,76 €
- ⚠ Der auf den Anteil entfallende Rücklagenwert sinkt von 9.489,76 € auf 313,76 €; dieser Vermögensverlust geht mit dem Wohnungseigentum auf den Erwerber über, ein Ausscheiden gibt keine Beiträge zurück
- ⚠ Jede unvorhergesehene Maßnahme führt in den Jahren 2027 und 2028 zwangsläufig zu einer weiteren Sonderumlage
- · Objekt Top 14, 4. Stock, Nutzwertanteil 148/10.000, Wohnnutzfläche laut Dokument 87,4 m², Eigentümerin Maria Hofstetter
- · Gesamtkosten der Liegenschaft 2025: 412.880 €, Anteil Top 14: 6.110,62 € im Jahr, 509,22 € im Monat
- · Größte Posten im Anteil: Hausbetreuung 1.924,00 €, Wasser und Kanal 1.117,40 €, Verwaltungshonorar 724,61 €, Rücklagenzuführung 650,31 €, Versicherung 512,08 €, Grundsteuer 394,12 €, Lift 248,64 €
- · Monatliche Vorschreibung 2026: 524,00 €, laut Dokument bereits unter Berücksichtigung der laufend zu bildenden Rücklage für die Sanierung und der allgemeinen Kostensteigerung
- · Abrechnungssaldo 2025: Ist-Kosten 6.110,62 €, Akontozahlungen 5.923,18 €, Nachzahlung 187,44 €
- ⚠ Die Rücklagenzuführung entspricht laut Dokument 0,62 € je m² und Monat und liegt damit unter dem seit 01.01.2026 geltenden Mindestbeitrag von 1,12 € je m² nach § 31 Abs 5 WEG 2002; für 87,40 m² wären 97,89 € statt 54,19 € im Monat zu dotieren
- ⚠ Die Abrechnung bestätigt 87,4 m² als Rechenbasis und widerspricht damit der Verkäuferangabe von 94 m²
- ⚠ Offene Nachzahlung von 187,44 € aus der Abrechnung 2025, fällig mit der nächsten Vorschreibung; Zahlungsstand vor Kauf klären
- ⚠ Bei Vermietung ist die Rücklagenzuführung von 650,31 € im Jahr nicht auf den Mieter umlegbar
- · EZ 1247, Grundstück 1188/2, Baufläche Gebäude, 1.043 m², Wohnungseigentum nach WEG 2002 mit 68 Objekten, davon 7 Geschäftslokale im Erdgeschoß
- · B-LNR 14: 148/10.000-Anteile, verbunden mit Wohnungseigentum an W 14 (Top 14, 4. Stock), Eigentümerin Maria Hofstetter, geb. 1971, Erwerbsgrund Kaufvertrag vom 08.11.2018, Einverleibung TZ 4562/2018
- · C-Blatt der Liegenschaft, C-LNR 3: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über den Innenhof zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Liegenschaft EZ 1251, eingetragen 1954, TZ 118/1954
- · C-Blatt des Anteils, C-LNR 5: Pfandrecht Höchstbetrag 380.000 € für ein Kreditinstitut, einverleibt 14.11.2018, TZ 4563/2018
- · Keine Anmerkung einer Bauführung zum Anteil, keine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung oder Verpfändung, keine Anmerkung einer Klage nach § 27 Abs 2 WEG 2002
- · Kein Wohnrecht, kein Fruchtgenussrecht, kein Vorkaufsrecht, kein Belastungs- und Veräußerungsverbot und keine Reallast am Anteil eingetragen
- ⚠ Die eingetragene Dienstbarkeit über den Innenhof bindet den Erwerber nach § 481 Abs 1 ABGB ohne dessen Zustimmung und ohne dessen Kenntnis; in den Angaben zum begrünten Innenhof ist sie nicht erwähnt
- ⚠ Der Auszug führt weiterhin 68 Objekte und für W 14 nur 148/10.000, während der Einreichplan eine Zusammenlegung von Top 14 und Top 15 beschreibt; die Anteile 1 bis 13 und 15 bis 68 sind ausdrücklich nicht dargestellt, die Nutzwertfrage bleibt damit offen
- ⚠ Das Pfandrecht über 380.000 € muss vor Kaufpreisfreigabe gesichert gelöscht werden; ohne eingetragene Rangordnung ist der Zwischenerwerb ungesichert
- ⚠ Der Auszug ist vom 02.09.2026 und gibt nur den Stand dieses Tages wieder; ein tagesaktueller Auszug unmittelbar vor Unterschrift ist erforderlich
- · Gebäude Neubaugasse 68, Baujahr 1897, Gründerzeit-Wohnhaus, 68 Wohnungseigentumsobjekte; Umfang ausdrücklich gesamtes Gebäude, nicht objektbezogen
- · Ausstellungsdatum 12.06.2019, gültig bis 12.06.2029, damit die Vorlagepflicht nach EAVG 2012 erfüllt
- · HWB 78,4 kWh/m²a in Klasse C, fGEE 1,08 in Klasse C, Primärenergiebedarf 121,6 kWh/m²a, CO2-Emissionen 24,3 kg/m²a
- · U-Werte Bestand: Außenwand ungedämmt 1,32, Fenster (Verbund- oder Kastenfenster, teils erneuert) 1,40, oberste Geschoßdecke 0,22, Kellerdecke 0,94 W/m²K
- · Heizung Fernwärme Wien, Anschluss seit 2011, Übergabestation im Keller, Warmwasser zentral über Fernwärme
- · Prognose nach der hofseitigen Sanierung: rund 46 kWh/m²a, Klasse B, ausdrücklich ohne Ersatz eines neuen Ausweises nach Fertigstellung
- ⚠ Die Verkäuferangabe Klasse B trifft nicht den Bestand: belegt ist Klasse C mit 78,4 kWh/m²a, die markierte Klasse B ist die Sanierungsprognose
- ⚠ Der Ausweis ist ein Gebäude-Ausweis und bildet die Wohnungssanierung von 2018 nicht objektbezogen ab; für eine spätere Vermietung oder einen Weiterverkauf ist ein aktueller Ausweis nötig
- ⚠ Außenwand mit U 1,32 und Fenster mit 1,40 W/m²K sind schwache Bauteile; die straßenseitigen Fenster bleiben vom Sanierungsbeschluss unberührt
- ⚠ Der Ausweis läuft am 12.06.2029 ab; bis dahin ist ohnehin ein neuer zu erstellen
- · Wohnnutzfläche gesamt 87,40 m², ermittelt nach § 17 Abs 2 WEG 2002; Räume: Vorraum 8,10, Wohnküche 31,20, Zimmer 1 19,80, Zimmer 2 14,60, Bad 7,20, WC 1,70, Abstellraum 4,80 m²
- · Nebenflächen ausdrücklich nicht in der Wohnnutzfläche: Balkon hofseitig 6,80 m², Kellerabteil Nr. 14 mit 4,20 m²
- · Lichte Raumhöhe 3,18 m
- · Planinhalt: Grundriss 4. Obergeschoß, Top 14, Wohnungszusammenlegung der vormaligen Top 14 und Top 15
- · Eingereicht bei der Baupolizei, Bezirksstelle für den 7., 8. und 9. Bezirk, Geschäftszahl MA 37/1070-118/2018, Bescheiddatum 22.05.2018
- ⚠ Die belegte Fläche von 87,40 m² liegt 6,60 m² oder 7,0 Prozent unter der genannten Angabe von 94 m²; der Unterschied entspricht in etwa dem Balkon, der laut Plan gerade nicht zur Wohnnutzfläche zählt
- ⚠ Die Zusammenlegung zweier Objekte ist grundbücherlich nicht nachvollziehbar; Nutzwertgutachten und Wohnungseigentumsvertrag fehlen
- ⚠ Der Auszug enthält nur die Raumtabelle, keine maßstäbliche Zeichnung; die Anordnung der Räume ist aus den Maßen rekonstruiert
- ⚠ Zur Bauführung liegt der Bescheid vor, eine Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung ist nicht Teil der Unterlagen
- · Regelt die Zuordnung von Zubehör, die Kostentragung für Fenster und Balkone sowie Sondernutzungsrechte
- · Nach § 20 Abs 3 und § 31 WEG 2002 vom Verkäufer beziehungsweise Verwalter geschuldet, nicht bloß wünschenswert
- ⚠ Ohne diesen Vertrag bleibt offen, ob die straßenseitigen Fenster allgemeine Teile sind und wer sie zahlt
- ⚠ Ohne diesen Vertrag ist auch nicht belegt, ob Balkon und Kellerabteil dem Anteil 148/10.000 zugeordnet sind
- · Belegt, welcher Nutzwert dem zusammengelegten Objekt zukommt und ob der Anteil von 148/10.000 die 87,40 m² deckt
- ⚠ Dies ist der schwerwiegendste offene Punkt des ganzen Vorgangs. Solange nicht geklärt ist, ob ein Anteil der vormaligen Top 15 noch gesondert besteht, ist der Kaufgegenstand nicht abschließend bestimmt
- ⚠ Ein Kaufvertrag sollte ohne diese Klärung nicht unterschrieben werden
- · Belegt, dass der bewilligte Umbau ordnungsgemäß abgeschlossen und der Bestand konsensgemäß ist
- ⚠ Ein Bau, der von der Bewilligung abweicht, genießt keinen Bestandsschutz; ein Beseitigungsauftrag nach § 129 Bauordnung für Wien kann auch gegen den späteren Käufer ergehen
- ⚠ Die Konsensprüfung, also der Abgleich von Bauakt und tatsächlichem Bestand, ist hier wegen der Zusammenlegung zentral
- · Zeigen, welche weiteren Maßnahmen diskutiert oder vorbereitet sind und wie die Rücklage künftig dotiert wird
- ⚠ Ohne die Vorjahresprotokolle bleibt offen, ob bereits weitere Maßnahmen angekündigt wurden, etwa Steigleitungen oder straßenseitige Fassade
- ⚠ Ohne Wirtschaftsplan ist nicht prüfbar, ob der gesetzliche Mindestbeitrag zur Rücklage ab 2026 eingehalten wird
- · Weist offene Beiträge des Voreigentümers gegenüber der Eigentümergemeinschaft aus
- ⚠ Ein Schuldbeitritt des Erwerbers besteht nicht, aber das Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG 2002 kann wirken, wenn binnen sechs Monaten Klage erhoben und die Anmerkung im Grundbuch beantragt wurde
- ⚠ Besonders hart trifft es den Ersteher in einer Zwangsversteigerung, der rückständige Forderungen der letzten fünf Jahre ohne Anrechnung auf das Meistbot übernehmen kann; für einen freihändigen Kauf ist das nicht der Fall, die Bestätigung schafft dennoch Klarheit
- · Belegen Umfang und Qualität der Sanierung, die mit einem Zuschlag von 4 Prozent in die Bewertung eingeht
- ⚠ Ohne Nachweis bleibt der Sanierungsumfang eine Behauptung, insbesondere zu Elektrik, Steigleitungen und Abdichtung im Bad
- ⚠ Gewährleistungsfristen aus 2018 sind bei Bauleistungen regelmäßig abgelaufen; Mängel gehen dann zu Ihren Lasten
- · Laut Protokoll TOP 6 bis Juni 2026 beauftragt, Ergebnis nicht vorgelegt
- ⚠ Eine Kellerabdichtung ist bei geleerter Rücklage ein unmittelbarer Kandidat für die nächste Sonderumlage
- ⚠ Auch das eigene Kellerabteil Nr. 14 mit 4,20 m² kann betroffen sein
- · Erforderlich für die lastenfreie Übertragung des Anteils
- ⚠ Ohne gesicherte Löschung darf kein Kaufpreis freigegeben werden
- ⚠ Für die Verkäuferseite kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen; das ist ein Punkt, der die Preisverhandlung beeinflusst
Vor dem Kauf fragen: 15 Fragen an Verkäufer und Hausverwaltung
- Wurde nach der Zusammenlegung der vormaligen Top 14 und Top 15 der Nutzwert neu festgesetzt, und existiert für die frühere Top 15 noch ein eigener Miteigentumsanteil?
- Liegt die Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung zur Bauführung MA 37/1070-118/2018 vor, und stimmt der Bestand mit dem genehmigten Plan überein?
- Wie hoch ist der auf 148/10.000 entfallende Anteil an der Sonderumlage von 860.000 €, und wer trägt die Raten vom 31.03.2027 und 30.09.2027?
- Wurde der Beschluss vom 14.03.2026 nach § 24 Abs 6 WEG 2002 angefochten, und ist die Monatsfrist ab Zustellung des Protokolls abgelaufen?
- Erreicht die Vorschreibung 2026 von 524,00 € den gesetzlichen Mindestbeitrag zur Rücklage von 1,12 € je m² und Monat, und wie ist der Betrag aufgeschlüsselt?
- Welche weiteren Maßnahmen sind über die hofseitige Fassade hinaus geplant oder diskutiert, insbesondere straßenseitige Fassade, Fenster, Steigleitungen und Kellerabdichtung?
- Liegt das nach TOP 6 bis Juni 2026 zugesagte Gutachten zur Feuchtigkeit im Kellerbereich vor, und mit welcher Ursache und welchen Kosten ist zu rechnen?
- Bestehen zum Anteil B-LNR 14 offene Beiträge gegenüber der Eigentümergemeinschaft, und ist die Nachzahlung von 187,44 € aus der Abrechnung 2025 beglichen?
- Wurde für die thermische Sanierung ein Förderantrag bei der Wiener Wohnbauförderung gestellt, und wie wirkt eine Zusage auf die Sonderumlage?
- Welchen Inhalt und welchen Umfang hat die Dienstbarkeit C-LNR 3, TZ 118/1954, und wie wird der Innenhof durch die Nachbarliegenschaft tatsächlich genutzt?
- Wie ist die Kostentragung für Fenster im Wohnungseigentumsvertrag geregelt, allgemeine Teile oder Wohnungseigentümer?
- Welche Restschuld besteht zum Pfandrecht über 380.000 €, und liegt eine Löschungserklärung der Gläubigerin vor?
- Welche Arbeiten wurden 2018 im Zug der Generalsanierung ausgeführt, gibt es Rechnungen, Gewährleistungsansprüche und einen Elektrobefund?
- Welchen Bauzeitplan hat die Käuferin des Dachbodens, und ist eine Vereinbarung über Lärm, Zutritt und Schadenshaftung mit der Gemeinschaft getroffen?
- Ist die Wohnung frei von Mietverhältnissen, und ab wann kann die Übergabe erfolgen?
Scan-my-Home-Bericht · KI-gestützte Indikation, kein beeidetes Verkehrswertgutachten · Bewertung konservativ inkl. 10 % Sicherheitsabschlag · Zins-/Marktdaten Stand 2026-07 · Version 663
Wert heute neu einschätzen lassen
Objektdaten, Grundriss und Lage bleiben, wie sie sind. Wir recherchieren nur die Markteinschätzung neu, mit aktuellen Vergleichsobjekten, und legen einen eigenen, verknüpften Bericht mit dem heutigen Stand an. Kostet 3,00 € mit Umsatzsteuer.