Dies ist der öffentliche Beispiel-Bericht. Er zeigt, wie ein Bericht aussieht, ist aber kein echter Kundenbericht.
Komplett-Einschätzung · Bank-Niveau
Generalsanierte Gründerzeit-Wohnung mit Balkon zum Innenhof, Neubaugasse 68, Top 14
Neubaugasse 68, 1070 Wien · Top 14 · Wien · Österreich
700.112 €
630.101 €
Was Sie hier haben
Die Komplett-Einschätzung zu diesem Objekt: Ihre Unterlagen sind gelesen und gegen das Inserat gehalten.
- 10 Kapitel, jedes einzeln abrufbar
- Verlässlichkeit der Einschätzung: mittel
- 14 Warnsignale, davon 5 schwer, und 7 Chancen
- 14 Unterlagen einzeln bewertet, 6 Belastungsproben gerechnet
- Prüfnummer A82E30E8-08CD-489C-B4A7-1CC2D0211D56 ✓
Tiefer geht es nicht
Beleihungswert, Ertragswert und die Belastungsproben stehen im Reiter Bank-Analyse, die Frageliste für den Termin im Fragenkatalog dort. Eine tiefere Prüfung gibt es bei Scan my Home nicht.
Was Sie jetzt tun können
Lage-Bericht
Lage und Luftbild
Öffentliche Verkehrsmittel
U3 Neubaugasse ca. 250 m, rund 3 Gehminuten; die Station liegt an der Grenze zum 6. Bezirk und wird zum Umsteigeknoten U2/U3 ausgebaut
QuelleNahversorgung
Supermärkte und täglicher Bedarf entlang der Neubaugasse in ca. 150 bis 300 m, Vollversorgung an der Mariahilfer Straße in ca. 400 m
QuelleSchule und Kinderbetreuung
Volksschule und Kindergarten im Bezirk Neubau in ca. 400 bis 700 m Gehdistanz, weiterführende Schulen im 6. und 7. Bezirk
Grünfläche und Park
Begrünter Innenhof am Objekt selbst, Weghuberpark und MuseumsQuartier in ca. 700 bis 900 m
Autobahnanschluss
Auffahrt A1 Richtung Westen über den Gürtel in ca. 3,5 km, Gürtel selbst in ca. 1,3 km
Lärm
Straßenseitig mäßig bis laut, da Geschäftsstraße mit Lieferverkehr und Fußgängerfrequenz, jedoch Begegnungszone mit reduzierter Geschwindigkeit; die bewertete Wohnung ist mit Balkon zum Innenhof orientiert, dort ruhig. Zu prüfen ist die Hofnutzung durch die Nachbarliegenschaft aufgrund der eingetragenen Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens.
Radon
Amtliche Einstufung für die Gemeinde Wien: kein Radonvorsorgegebiet, kein Radonschutzgebiet
Widmung
Gemischtes Baugebiet, Bauklasse 2; Schutzzone nach der Bauordnung für Wien, Bereich 7. Neubau
Mikrolage
Neubaugasse 68 liegt im südlichen Teil der Neubaugasse zwischen Burggasse und Mariahilfer Straße, in der verkehrsberuhigten Begegnungszone. Das unmittelbare Umfeld ist eine dichte innerstädtische Geschäfts- und Gastronomielage mit Einzelhandel im Erdgeschoß, im Haus selbst sind 7 der 68 Objekte Geschäftslokale im Erdgeschoß. Die Wohnung liegt im 4. Stock mit Balkon zum begrünten Innenhof und ist damit vom Straßenbetrieb abgewandt. Die amtliche Widmungsauskunft weist gemischtes Baugebiet, Bauklasse 2 aus, dazu eine Schutzzone nach der Bauordnung für Wien im Bereich 7. Neubau.
Makrolage
Wien, 7. Bezirk Neubau, gehört zu den nachfragestärksten Wohnbezirken der Stadt und wird in aktuellen Marktberichten dem Premiumsegment mit rund 8.200 € je m² zugeordnet, klar über dem Wiener Mittel von 5.512 € je m² aus der amtlichen Kaufpreisauswertung 2025. Der Bezirk ist von Gründerzeitsubstanz geprägt, Neubauflächen sind knapp, das Angebot besteht überwiegend aus Bestandsobjekten. Die Nachfrage ist breit getragen von Eigennutzern und Anlegern, was Preisrückgänge in dieser Lage historisch dämpft.
Entwicklung
Der 7. Bezirk zeigt laut Bezirks-Preisspiegeln 2025 und 2026 eine steigende Tendenz; die Zahl der Kaufakte in Wien stieg 2025 laut der Auswertung aus dem amtlichen Grundbuch um 24,7 Prozent, der Gesamttransaktionswert auf 4,19 Milliarden Euro. Am Objekt wirken zwei Entwicklungen gleichzeitig: der U-Bahn-Ausbau zum Knoten U2/U3, der die Lage dauerhaft stärkt, und die eigene Bauphase 2027 mit Fassadensanierung und Dachgeschoßausbau, die kurzfristig belastet und mittelfristig den Energieausweis von Klasse C auf Klasse B verbessern soll.
Infrastruktur
Baugenehmigungen prüfen
Zuständig ist die Magistratsabteilung 37, Baupolizei, Bezirksstelle für den 7., 8. und 9. Bezirk. Für dieses Objekt liegt bereits ein Nachweis vor: Die Wohnungszusammenlegung wurde unter der Geschäftszahl MA 37/1070-118/2018 eingereicht, das Bescheiddatum ist der 22.05.2018, Planverfasserin und Planstand 04.04.2018 sind im Auszug genannt. Fordern Sie dort gegen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses, in der Praxis über den Verkäufer oder mit dessen Vollmacht, die vollständige Bauakteneinsicht an: Baubewilligungsbescheid vom 22.05.2018 im Volltext, den genehmigten Einreichplan des 4. Obergeschoßes sowie die Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung zur Zusammenlegung. Ein Bau, der ohne Bewilligung errichtet wurde oder von ihr abweicht, genießt keinen Bestandsschutz; die Baubehörde kann nach § 129 Bauordnung für Wien einen Beseitigungsauftrag auch gegen den späteren Käufer erlassen. Deshalb ist der Abgleich von Bauakt und tatsächlichem Bestand vor Ort, die Konsensprüfung, hier zentral, insbesondere weil die genutzte Wohnung aus zwei früheren Objekten entstanden ist. Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie die Schutzzone sind über den digitalen Widmungsplan der Stadt Wien und beim Bauamt einsehbar; die amtliche Auskunft für diese Adresse lautet gemischtes Baugebiet, Bauklasse 2, Schutzzone Bereich 7. Neubau.
Kein zentrales öffentliches Baugenehmigungsregister — Einsicht in konkrete Baubewilligungen beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde/Magistrat (Wien: MA 37, Bauakte teils via wien.gv.at). Statistische Baubewilligungsdaten: Statistik Austria, Baubewilligungen (https://www.statistik.at/statistiken/menschen-und-gesellschaft/wohnen/wohnungsbestand-gebaeude-und-neubau)
Belege
- · Amtliches Register (5)
- · Norm oder Richtlinie
- · Marktbericht (2)
- · Fachquelle (6)
Behörden-Check · was Scan my Home für Sie geprüft hat
Scan my Home hat die amtlich relevanten Punkte aktiv recherchiert: was öffentlich auffindbar ist, was das Ergebnis war und welches Dokument die volle Antwort liefert.
Amtliche Auskunft für diese Adresse: gemischtes Baugebiet, Bauklasse 2, sowie Schutzzone nach der Bauordnung für Wien, Bereich 7. Neubau. Die Nutzung als Wohnung ist damit widmungskonform, Eingriffe in das äußere Erscheinungsbild sind wegen der Schutzzone bewilligungs- und gestaltungspflichtig. Für die Wohnung selbst ist die Zusammenlegung baubehördlich behandelt, Geschäftszahl MA 37/1070-118/2018, Bescheiddatum 22.05.2018. In öffentlichen Quellen nicht gefunden wurde eine Fertigstellungsanzeige oder Benützungsbewilligung zu dieser Bauführung; im Grundbuchauszug ist zum Anteil B-LNR 14 auch keine Anmerkung einer Bauführung eingetragen. Aus dem Fehlen dieser Angabe folgt nicht, dass sie nicht existiert.
Sie brauchen: Beantragen Sie Akteneinsicht bei der Magistratsabteilung 37, Baupolizei, Bezirksstelle für den 7., 8. und 9. Bezirk, unter Angabe der Adresse Neubaugasse 68, 1070 Wien, des Objekts Top 14 und der Geschäftszahl MA 37/1070-118/2018. Verlangen Sie Bescheid, genehmigten Einreichplan und die Fertigstellungsanzeige. Legen Sie eine Vollmacht der Eigentümerin bei, das beschleunigt die Einsicht erheblich. Zusätzlich einen aktuellen Auszug aus dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan über den digitalen Widmungsplan der Stadt Wien ausdrucken.
Der Energieausweis liegt vor: ausgestellt am 12.06.2019, gültig bis 12.06.2029, HWB 78,4 kWh/m²a und fGEE 1,08, beides Klasse C, Primärenergiebedarf 121,6 kWh/m²a, CO2-Emissionen 24,3 kg/m²a. Er ist ausdrücklich ein Gebäude-Energieausweis für das gesamte Haus und nicht objektbezogen. Die Angabe der Verkäuferseite von Klasse B entspricht nicht dem Bestand, sondern der im Ausweis genannten Prognose von rund 46 kWh/m²a nach Durchführung der hofseitigen Sanierung.
Sie brauchen: Der Verkäufer schuldet den Ausweis nach §§ 3 bis 5 EAVG 2012, Vorlage spätestens bei der Besichtigung und Aushändigung binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss; bei Verstoß droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 1.500 €. Verlangen Sie das Original des Ausweises EA-2019-1147 zur Ausfolgung und vereinbaren Sie im Kaufvertrag, dass nach Fertigstellung der Sanierung 2027 ein neuer Ausweis auf Kosten der Gemeinschaft erstellt wird. Bestehen Sie darauf, dass im Vertrag Klasse C und nicht Klasse B steht.
Für die Gemeinde Wien liegt eine amtliche Radoneinstufung vor: kein Radonvorsorgegebiet und kein Radonschutzgebiet. Zu Hochwasser- oder anderen Gefahrenzonen an dieser Adresse wurde keine amtliche Auskunft eingeholt; die Lage ist innerstädtisch, weit von der Donau, ein Starkregenrisiko im Hof und im Keller ist damit nicht ausgeschlossen. In öffentlichen Quellen wurde für diese Adresse kein Gefahrenzonenbefund gefunden. Daraus folgt nicht, dass keiner besteht.
Sie brauchen: Prüfen Sie die Naturgefahren-Übersichtskarte HORA für die Adresse Neubaugasse 68, 1070 Wien; in der Lage-Karte dieses Dossiers können Sie Hochwasser-, Lärm- und Widmungsebenen über das Ebenen-Symbol oben rechts direkt am Objekt einblenden. Für den Keller relevant ist zusätzlich das Gutachten zur Feuchtigkeitsursache, das die Verwaltung laut Protokoll bis Juni 2026 einholen sollte. Fordern Sie es schriftlich bei der Hausverwaltung an, unter Angabe der Liegenschaft EZ 1247 und des Protokolls vom 14.03.2026, TOP 6.
Der Grundbuchauszug vom 02.09.2026 liegt vor und ist vollständig lesbar. A2-Blatt: Grundstück 1188/2, Baufläche Gebäude, 1.043 m². B-LNR 14: 148/10.000-Anteile, verbunden mit Wohnungseigentum an W 14, Top 14, 4. Stock, Eigentümerin seit Kaufvertrag vom 08.11.2018, Einverleibung TZ 4562/2018. C-Blatt der Liegenschaft: C-LNR 3, Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über den Innenhof zugunsten der Nachbarliegenschaft EZ 1251, eingetragen 1954. C-Blatt des Anteils: C-LNR 5, Pfandrecht Höchstbetrag 380.000 €, einverleibt 14.11.2018. Keine Anmerkung einer Bauführung, keine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, keine Anmerkung einer Klage nach § 27 Abs 2 WEG 2002.
Sie brauchen: Ziehen Sie unmittelbar vor der Unterschrift selbst einen tagesaktuellen Auszug: online über eine Verrechnungsstelle des Grundbuchs oder beim Bezirksgericht Josefstadt, Grundbuchsabteilung, mit Angabe von Katastralgemeinde 01006 Neubau und Einlagezahl 1247. Das Grundbuch ist nach § 7 GBG öffentlich, Sie brauchen dafür keine Zustimmung des Verkäufers. Fordern Sie zusätzlich die Einverleibungsurkunde zu C-LNR 3, TZ 118/1954, an, um Inhalt und Umfang der Dienstbarkeit zu kennen, und die Restschuldbestätigung samt Löschungserklärung der Pfandgläubigerin.
In öffentlichen Quellen wurde für die Neubaugasse 68 kein Eintrag im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas gefunden. Klarstellung zur Haftung: Primär haftet der Verursacher. Der Liegenschaftseigentümer und sein Rechtsnachfolger können nach § 31 Abs 4 Wasserrechtsgesetz nur subsidiär herangezogen werden, und nur wenn sie der gefährlichen Anlage zugestimmt oder sie geduldet haben oder von der Gefahr Kenntnis hatten oder bei gehöriger Aufmerksamkeit haben mussten. Bei einer innerstädtischen Wohnnutzung ohne Hinweis auf früheren Gewerbebetrieb im Haus besteht für Sie als Käufer eines Wohnungseigentumsanteils kein Anlass für eine Bodenuntersuchung. Geld für ein Bodengutachten müssen Sie hier nach aktuellem Stand nicht ausgeben.
Sie brauchen: Wenn Sie es abgesichert haben wollen, fragen Sie kostenlos beim Umweltbundesamt an, das den Verdachtsflächenkataster und den Altlastenatlas führt, mit Angabe von Katastralgemeinde 01006 Neubau und Grundstücksnummer 1188/2. Fragen Sie zusätzlich die Hausverwaltung nach der früheren Nutzung der sieben Geschäftslokale im Erdgeschoß, etwa eine ehemalige Putzerei oder Werkstatt; nur ein solcher Befund würde eine weitergehende Prüfung rechtfertigen.
Aus den Unterlagen belegt: Rücklage 641.200 € zum 31.12.2025, beschlossene Entnahme 620.000 €, verbleibend 21.200 €. Rücklagenzuführung des Anteils Top 14 im Jahr 2025: 650,31 €, laut Dokument 0,62 € je m² und Monat. Monatliche Vorschreibung 2026: 524,00 €. Offene Nachzahlung aus der Abrechnung 2025: 187,44 €. Zur Haftung: Als Erwerber treten Sie den Schulden der Voreigentümerin gegenüber der Gemeinschaft nicht bei. Es gibt aber das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach § 27 Abs 1 WEG 2002, das jedoch nach Absatz 2 nur wirkt, wenn binnen sechs Monaten Klage erhoben und die Anmerkung im Grundbuch beantragt wurde. Eine solche Anmerkung ist im Auszug vom 02.09.2026 nicht ersichtlich.
Sie brauchen: Verlangen Sie von der Hausverwaltung schriftlich: Wohnungseigentumsvertrag samt Nachträgen, Nutzwertgutachten, aktuelle Vorschreibung 2026 mit Aufschlüsselung nach Betriebskosten und Rücklage, Jahresabrechnungen 2024 und 2025, Protokolle der letzten drei Versammlungen sowie eine Saldenbestätigung zum Anteil 148/10.000. Diese Papiere sind nach § 20 Abs 3 und § 31 WEG 2002 geschuldet und nicht bloß wünschenswert. Ohne sie bleibt offen, welche Sanierung beschlossen ist und wie hoch die Rücklage wirklich ist.
Amtliche Register und Prüfstellen: 8 Stellen, bei denen Sie selbst nachsehen könnenAlle Datenquellen ansehen →
Hier prüfen Sie die Angaben gegen offizielle Quellen. So sehen Sie selbst, was Sache ist, statt sich auf das Inserat zu verlassen.
Scan-my-Home-Bericht · KI-gestützte Indikation, kein beeidetes Verkehrswertgutachten · Bewertung konservativ inkl. 10 % Sicherheitsabschlag · Zins-/Marktdaten Stand 2026-07 · Version 663
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Objektdaten, Grundriss und Lage bleiben, wie sie sind. Wir recherchieren nur die Markteinschätzung neu, mit aktuellen Vergleichsobjekten, und legen einen eigenen, verknüpften Bericht mit dem heutigen Stand an. Kostet 3,00 € mit Umsatzsteuer.