Datenschutz
Ihre Immobilie wurde bewertet, und Sie haben das nicht beauftragt?
Dann sind Sie hier richtig. Sie brauchen dafür kein Konto bei uns und müssen nichts bezahlen. Sagen Sie uns, um welche Immobilie es geht und was Sie möchten.
Woher wir unsere Angaben haben
Wir erheben nichts bei Ihnen. Eine Analyse entsteht aus amtlichen und öffentlich zugänglichen Quellen: Kaufpreissammlungen und Grundstückswerte der Länder, Katasterangaben, Gefahrenkarten von Behörden, Energieausweis-Register, dazu die Angaben der Person, die die Analyse bestellt hat. Welche Quelle für welches Land gilt, steht in jedem Bericht namentlich bei der Zahl, zu der sie gehört.
Weil diese Angaben nicht von Ihnen stammen, haben Sie die Rechte aus Art. 14 DSGVO. Das ist der Grund, warum es diese Seite gibt.
Was Sie verlangen können
- Auskunft darüber, was zu dieser Immobilie bei uns vorliegt, woher es stammt und wie lange wir es behalten (Art. 15 und 14).
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21). Wir prüfen dann, ob unser berechtigtes Interesse Ihre Gründe überwiegt, und sagen Ihnen das Ergebnis mit Begründung.
- Berichtigung, wenn eine Angabe falsch ist (Art. 16). Stammt sie aus einer amtlichen Quelle, nennen wir Ihnen zusätzlich die Stelle, bei der sie berichtigt werden muss, damit sie nicht wiederkommt.
- Löschung (Art. 17). Sie gilt nicht uneingeschränkt: Rechnungen müssen wir sieben Jahre aufbewahren, das nimmt Art. 17 Abs. 3 lit. b ausdrücklich von der Löschung aus.
Wie es danach weitergeht
Ihre Anfrage wird bei uns als Vorgang festgehalten, und Sie bekommen sofort eine Bestätigung mit Kennzeichen. Wir antworten innerhalb eines Monats, in der Regel deutlich schneller.
Haben wir Zweifel, ob Sie wirklich zu dieser Immobilie gehören, fragen wir vor der Auskunft nach einem Nachweis. Das ist keine Schikane, sondern Art. 12 Abs. 6 DSGVO: Ohne diese Rückfrage könnte jeder Fremde erfahren, was zu Ihrer Immobilie vorliegt.
Wie lange wir was speichern, steht vollständig in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Ihnen unsere Antwort nicht genügt, können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO); die zuständige Stelle ist dort ebenfalls genannt.
Ihre Anfrage
Lieber formlos per Mail? Das geht genauso: office@scanmyhome.de. Nennen Sie bitte auch dort die vollständige Adresse der Immobilie.