Erbfall und Trennung
Was ist die Immobilie im Erbfall oder bei Trennung wert?
Eine Wertspanne, die alle Beteiligten nachprüfen können, als Grundlage für das Gespräch in der Erbengemeinschaft oder bei der Frage, wer das Haus übernimmt und wer ausgezahlt wird.
Was Sie davon haben
- Eine begründete Wertspanne statt einer einzelnen Zahl, mit der Quelle zu jedem Wert.
- Alle Miterben sehen dasselbe Dokument und können es online auf Echtheit prüfen.
- Sie erkennen früh, ob Verkaufen oder Behalten eine Frage für die nächsten Wochen ist.
Was der Bericht nicht ist
Er ist kein Verkehrswertgutachten. Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB als der Preis beschrieben, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Ihn für das Finanzamt oder vor Gericht festzustellen, ist Sache eines Sachverständigen. Ein Gutachten vor Ort kostet meist 1.000 bis 2.500 Euro und braucht Wochen. Der Bericht (19,99 €) ist die Grundlage für das Gespräch davor.
Fragen
Ersetzt der Bericht ein Verkehrswertgutachten?
Nein. Er ist keine Wertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung. Für das Finanzamt, das Gericht oder eine förmliche Auseinandersetzung brauchen Sie einen Sachverständigen.
Wozu ist der Bericht dann gut?
Als gemeinsame Grundlage für das Gespräch davor. Sie sehen, ob eine Spanne eng oder weit ist, und können entscheiden, ob sich ein Gutachten lohnt.
Können alle Miterben die Zahlen nachprüfen?
Ja. Zu jeder Zahl steht die Quelle, und mit der Prüfnummer bestätigt jeder Empfänger online, dass der Bericht echt und unverändert ist.
Gilt der Bericht bei einer Scheidung vor Gericht?
Nein. Für das Gericht oder die Aufteilung gegenüber dem Finanzamt braucht es einen Sachverständigen. Wie das Vermögen aufgeteilt wird und was das steuerlich bedeutet, klären Sie mit Anwalt oder Steuerberater.
Empfehlen Sie Verkaufen oder Behalten?
Nein. Der Bericht enthält weder eine Verkaufsempfehlung noch eine Rechts- oder Steuerberatung. Beides klären Sie mit Notar, Anwalt oder Steuerberater.