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Wissen · Urteil

Amtsgericht München: Außenlampen müssen nachts ausbleiben

10.02.2026 · Urteil · DE · Quelle: FAZ, abgerufen am 05.10.2026

An einer engen Zufahrt in München strahlten drei Außenlampen nachts in die Fenster des Nachbarhauses. Das Amtsgericht München gab den Nachbarn recht. Die Anlage muss zwischen 22 und sechs Uhr ausgeschaltet bleiben (Aktenzeichen 173 C 9993/25).

Was das für Sie heißt

Käufer und Mieter sollten vor der Unterschrift prüfen, wie benachbarte Außenbeleuchtung nachts auf Schlaf- und Wohnräume wirkt. Auf Rollläden oder Vorhänge müssen Betroffene sich laut Urteil nicht verweisen lassen.

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