Wissen · Urteil
OGH: Private Gründe lösen Maklervertrag nicht vorzeitig auf
27.08.2026 · Urteil · AT · Quelle: Der Standard, abgerufen am 12.10.2026
Ein Eigentümer wollte die Beauftragung einer Maklerin aus privaten Motiven beenden. Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass rein private Interessen kein wichtiger Grund für eine vorzeitige Auflösung sind. Die Entscheidung erging zu 1 Ob 69/26t vom 27. August 2026.
Was das für Sie heißt
Wer einen Maklervertrag unterschreibt, sollte Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und Provisionsregeln vorher genau prüfen. Ein späterer Rückzieher aus persönlichen Gründen kann die Provisionspflicht bestehen lassen.
