Mietpreisbremse in Saarland
In Saarland gilt die Mietpreisbremse nicht. Nach unserer Recherche gibt es dort keine Landesverordnung.
Was das heißt
Eine Landesverordnung nach § 556d BGB fehlt. Ohne sie gibt es kein Gebiet, in dem die Bremse greift. Stand der Recherche: 25.09.2026.
Gesetzlich möglich ist eine Verordnung bis 31.12.2029. Vor einem Mietvertrag lohnt ein Blick ins Landesrecht. Zum Landesrechtsportal
Fragen
Gibt es in Saarland eine Verordnung zur Mietpreisbremse?
Nach unserer Recherche vom 25.09.2026 nicht. Die Länder dürfen Gebiete bis spätestens 31.12.2029 bestimmen (§ 556d Abs. 2 BGB). Erlässt Saarland eine, steht sie im Landesrecht.