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Mietrecht

Mietpreisbremse in Deutschland

Die Mietpreisbremse gilt in 13 von 16 Bundesländern, zusammen in 759 Gemeinden. Welche Gemeinden es sind, legt jedes Land selbst fest.

Die Länder im Überblick

LandGemeindenGilt bis
Schleswig-Holsteinkeine Verordnungentfällt
Hamburg131.12.2029
Niedersachsen8731.12.2029
Bremen131.12.2029
Nordrhein-Westfalen5731.12.2029
Hessen4925.11.2026
Rheinland-Pfalz9931.12.2029
Baden-Württemberg13031.12.2026
Bayern28431.12.2029
Saarlandkeine Verordnungentfällt
Berlin131.12.2029
Brandenburg3631.12.2029
Mecklenburg-Vorpommern1030.09.2028 / 31.12.2029
Sachsen230.06.2027
Sachsen-Anhaltkeine Verordnungentfällt
Thüringen231.12.2027

Stand der Recherche: 25.09.2026. Quelle sind die Landesrechtsportale, den Link finden Sie auf der Seite des Landes.

Fragen

Wie viel darf die Miete bei Mietbeginn höchstens betragen?

In einem Gebiet mit Mietpreisbremse höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d Abs. 1 BGB). Ausnahmen, etwa für Neubau, regelt das Gesetz.

Bis wann können die Länder die Bremse anordnen?

Eine Landesverordnung muss spätestens mit Ablauf des 31.12.2029 außer Kraft treten (§ 556d Abs. 2 BGB).

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