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Mietpreisbremse

Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt die Mietpreisbremse nicht. Nach unserer Recherche gibt es dort keine Landesverordnung.

Was das heißt

Eine Landesverordnung nach § 556d BGB fehlt. Ohne sie gibt es kein Gebiet, in dem die Bremse greift. Stand der Recherche: 25.09.2026.

Gesetzlich möglich ist eine Verordnung bis 31.12.2029. Vor einem Mietvertrag lohnt ein Blick ins Landesrecht. Zum Landesrechtsportal

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Fragen

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Verordnung zur Mietpreisbremse?

Nach unserer Recherche vom 25.09.2026 nicht. Die Länder dürfen Gebiete bis spätestens 31.12.2029 bestimmen (§ 556d Abs. 2 BGB). Erlässt Schleswig-Holstein eine, steht sie im Landesrecht.

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