Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt die Mietpreisbremse nicht. Nach unserer Recherche gibt es dort keine Landesverordnung.
Was das heißt
Eine Landesverordnung nach § 556d BGB fehlt. Ohne sie gibt es kein Gebiet, in dem die Bremse greift. Stand der Recherche: 25.09.2026.
Gesetzlich möglich ist eine Verordnung bis 31.12.2029. Vor einem Mietvertrag lohnt ein Blick ins Landesrecht. Zum Landesrechtsportal
Fragen
Gibt es in Schleswig-Holstein eine Verordnung zur Mietpreisbremse?
Nach unserer Recherche vom 25.09.2026 nicht. Die Länder dürfen Gebiete bis spätestens 31.12.2029 bestimmen (§ 556d Abs. 2 BGB). Erlässt Schleswig-Holstein eine, steht sie im Landesrecht.