Mietpreisbremse in Thüringen
In Thüringen gilt die Mietpreisbremse in 2 Gemeinden bis 31.12.2027.
Die Verordnung
- Verordnung
- Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung (ThürMietBegrVO) vom 14.01.2021, geändert durch VO vom 09.12.2025
- Fundstelle
- GVBl. 2021 S. 13; Änderung GVBl. 2025 S. 300
- Gilt ab
- 01.02.2021
- Gilt bis
- 31.12.2027
- Stand
- 25.09.2026
- Quelle
- Amtlicher Text
Die 2 Gemeinden
- Erfurt
- Jena
Das Gesetz erlaubt Verordnungen höchstens bis 31.12.2029 (§ 556d Abs. 2 BGB).
Fragen
Wie finde ich heraus, ob meine Gemeinde in Thüringen dazugehört?
Suchen Sie den Ort in der Liste auf dieser Seite. Sie nennt 2 Gemeinden aus der Verordnung. Steht der Ort nicht darin, gilt die Bremse dort nach dieser Verordnung nicht.
Wie lange gilt die Verordnung in Thüringen?
Bis 31.12.2027. Sie gilt seit 01.02.2021. Das Gesetz erlaubt Verordnungen höchstens bis 31.12.2029.