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Mietpreisbremse

Mietpreisbremse in Thüringen

In Thüringen gilt die Mietpreisbremse in 2 Gemeinden bis 31.12.2027.

Die Verordnung

Verordnung
Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung (ThürMietBegrVO) vom 14.01.2021, geändert durch VO vom 09.12.2025
Fundstelle
GVBl. 2021 S. 13; Änderung GVBl. 2025 S. 300
Gilt ab
01.02.2021
Gilt bis
31.12.2027
Stand
25.09.2026
Quelle
Amtlicher Text

Die 2 Gemeinden

  • Erfurt
  • Jena

Das Gesetz erlaubt Verordnungen höchstens bis 31.12.2029 (§ 556d Abs. 2 BGB).

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Fragen

Wie finde ich heraus, ob meine Gemeinde in Thüringen dazugehört?

Suchen Sie den Ort in der Liste auf dieser Seite. Sie nennt 2 Gemeinden aus der Verordnung. Steht der Ort nicht darin, gilt die Bremse dort nach dieser Verordnung nicht.

Wie lange gilt die Verordnung in Thüringen?

Bis 31.12.2027. Sie gilt seit 01.02.2021. Das Gesetz erlaubt Verordnungen höchstens bis 31.12.2029.

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