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Österreich

Immobilien im Bundesland Oberösterreich: was hier gilt

Was im Bundesland Oberösterreich rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

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Oberösterreich: die Zahlen

Miete je m²
6,9 € je m² und Monat ohne Betriebskosten, Durchschnitt der laufenden Hauptmieten (Bestand, nicht Angebot)
Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Wohnen 2025, Tabellenband Wohnen, Miete ohne Betriebskosten
Grunderwerbsteuer
3,5 Prozent der Gegenleistung, in ganz Österreich einheitlich
Quelle: § 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987
Mietpreisspanne
6,2 bis 8,0 € je m² und Monat, je nach Vermieter: von der günstigsten Gruppe (Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung) bis zur privaten Hauptmiete
Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Wohnen 2025, Tabellenband Wohnen, Miete ohne Betriebskosten

Was hier anders ist

Ob das Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht gilt, hängt am Baujahr, an der Förderung und an der Art des Hauses, nicht am Bundesland. Diese Einordnung entscheidet vor jeder anderen Frage darüber, ob es überhaupt eine Mietobergrenze gibt.

Grundlage: § 1 Mietrechtsgesetz (MRG)

Für jedes Bundesland gilt ein eigener Richtwert je Quadratmeter. Er ist die Grundlage für die zulässige Miete in Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich und wird regelmäßig neu kundgemacht. Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung kommen dazu.

Grundlage: § 5 Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993

Ist der Mietvertrag befristet, ist vom zulässigen Hauptmietzins ein Abschlag zu machen. Er gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.

Grundlage: § 16 Abs. 7 MRG

Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Oberösterreich gilt die Oberösterreichische Bauordnung. Damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist und welche Abstände einzuhalten sind. Dazu zählt auch die Frist, in der die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.

Grundlage: die Oberösterreichische Bauordnung

Die Themen im Bundesland Oberösterreich

Orte mit eigener Lage

Diese Orte tragen zusätzlich eine eigene Regel, die nicht überall hier gilt. Wer dort mietet, vermietet, kauft oder verkauft, sollte beide Seiten lesen.

  • Linz

    Linz hat eine wohnrechtliche Schlichtungsstelle.

Welche amtlichen Karten es im Bundesland Oberösterreich gibt

Karten sind hier Landessache, und deshalb liegt nicht überall dasselbe vor. Was hier aufgeführt ist, wurde an den amtlichen Diensten selbst geprüft.

Liegt vor

Hochwasser, Lärm, Kataster, Radon, Naturgefahren, Widmung.

Davon kommt Widmung aus einer eigenen Landesebene, die es nicht in jedem Bundesland gibt.

Liegt hier nicht vor

Starkregen, Denkmalschutz, Solar, Industrie, Altlasten, Geplante Bebauung, ÖV-Anbindung. Das heißt nicht, dass es kein Thema ist, sondern dass es dafür hier keinen amtlichen Kartendienst gibt. Eine fehlende Karte ist keine Entwarnung.

Was Sie in Österreich selbst nachsehen können

9 amtliche Stellen in 3 Kategorien. Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Im Bericht zu Ihrem Objekt stehen sie namentlich, mit Abrufdatum und Link.

Wert & BodenwertEnergieUmwelt & Naturgefahren

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