Österreich
Immobilien im Bundesland Salzburg: was hier gilt
Was im Bundesland Salzburg rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
Ob das Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht gilt, hängt am Baujahr, an der Förderung und an der Art des Hauses, nicht am Bundesland. Diese Einordnung entscheidet vor jeder anderen Frage darüber, ob es überhaupt eine Mietobergrenze gibt.
Grundlage: § 1 Mietrechtsgesetz (MRG)
Für jedes Bundesland gilt ein eigener Richtwert je Quadratmeter. Er ist die Grundlage für die zulässige Miete in Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich und wird regelmäßig neu kundgemacht. Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung kommen dazu.
Grundlage: § 5 Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993
Ist der Mietvertrag befristet, ist vom zulässigen Hauptmietzins ein Abschlag zu machen. Er gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.
Grundlage: § 16 Abs. 7 MRG
Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Salzburg gilt das Salzburger Bebauungsgrundlagengesetz, und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.
Grundlage: das Salzburger Bebauungsgrundlagengesetz
Die Stadt Salzburg hat eine wohnrechtliche Schlichtungsstelle. Das ändert den Weg: Ein Streit über die Höhe des Mietzinses muss hier zuerst dort anhängig gemacht werden und kann nicht sofort zu Gericht. In Österreich gibt es solche Stellen nur in wenigen Gemeinden, überall sonst führt der Weg direkt zum Bezirksgericht.
Grundlage: § 39 Abs. 1 MRG
Die Themen im Bundesland Salzburg
- Ist meine Miete in Salzburg zu hoch?
Liegt Ihre Miete in Salzburg über der gesetzlichen Grenze? Welche Regel gilt, welche Frist läuft, was Sie zurückfordern können.
- Betriebskostenabrechnung in Salzburg prüfen
Welche Posten in Salzburg umlagefähig sind, bis wann abgerechnet sein muss und wie lange Sie widersprechen können.
- Mieterhöhung in Salzburg prüfen
Ob die Erhöhung in Salzburg zulässig ist: welche Form nötig war, welche Obergrenze gilt und bis wann Sie widersprechen können.
Welche amtlichen Karten es im Bundesland Salzburg gibt
Karten sind hier Landessache, und deshalb liegt nicht überall dasselbe vor. Was hier aufgeführt ist, wurde an den amtlichen Diensten selbst geprüft.
Liegt vor
Hochwasser, Lärm, Kataster, Radon, Widmung.
Davon kommt Widmung aus einer eigenen Landesebene, die es nicht in jedem Bundesland gibt.
Liegt hier nicht vor
Starkregen, Naturgefahren, Denkmalschutz, Solar, Industrie, Altlasten, Geplante Bebauung. Das heißt nicht, dass es kein Thema ist, sondern dass es dafür hier keinen amtlichen Kartendienst gibt. Eine fehlende Karte ist keine Entwarnung.
Was Sie in Österreich selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- BEV Grundstücksdatenbank & Kataster
Amtliche Grundstücksdaten, Grenzen, Fläche
Wert & Bodenwert
- Immobilienpreisspiegel (WKO)
Durchschnittliche Quadratmeterpreise nach Bezirk und Objekttyp
Wert & Bodenwert
- Landes-Energieausweisdatenbank (ZEUS)
Registrierter Energieausweis, HWB und Gültigkeit
Energie
- HORA Naturgefahren-Überblick
Hochwasser, Sturm, Erdbeben und weitere Naturgefahren am Standort
Umwelt & Naturgefahren
- Lärminfo
Straßen-, Schienen- und Fluglärm am Standort
Umwelt & Naturgefahren
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