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Österreich

Immobilien im Bundesland Salzburg: was hier gilt

Was im Bundesland Salzburg rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

Ob das Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht gilt, hängt am Baujahr, an der Förderung und an der Art des Hauses, nicht am Bundesland. Diese Einordnung entscheidet vor jeder anderen Frage darüber, ob es überhaupt eine Mietobergrenze gibt.

Grundlage: § 1 Mietrechtsgesetz (MRG)

Für jedes Bundesland gilt ein eigener Richtwert je Quadratmeter. Er ist die Grundlage für die zulässige Miete in Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich und wird regelmäßig neu kundgemacht. Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung kommen dazu.

Grundlage: § 5 Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993

Ist der Mietvertrag befristet, ist vom zulässigen Hauptmietzins ein Abschlag zu machen. Er gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.

Grundlage: § 16 Abs. 7 MRG

Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Salzburg gilt das Salzburger Bebauungsgrundlagengesetz, und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.

Grundlage: das Salzburger Bebauungsgrundlagengesetz

Die Stadt Salzburg hat eine wohnrechtliche Schlichtungsstelle. Das ändert den Weg: Ein Streit über die Höhe des Mietzinses muss hier zuerst dort anhängig gemacht werden und kann nicht sofort zu Gericht. In Österreich gibt es solche Stellen nur in wenigen Gemeinden, überall sonst führt der Weg direkt zum Bezirksgericht.

Grundlage: § 39 Abs. 1 MRG

Die Themen im Bundesland Salzburg

Welche amtlichen Karten es im Bundesland Salzburg gibt

Karten sind hier Landessache, und deshalb liegt nicht überall dasselbe vor. Was hier aufgeführt ist, wurde an den amtlichen Diensten selbst geprüft.

Liegt vor

Hochwasser, Lärm, Kataster, Radon, Widmung.

Davon kommt Widmung aus einer eigenen Landesebene, die es nicht in jedem Bundesland gibt.

Liegt hier nicht vor

Starkregen, Naturgefahren, Denkmalschutz, Solar, Industrie, Altlasten, Geplante Bebauung. Das heißt nicht, dass es kein Thema ist, sondern dass es dafür hier keinen amtlichen Kartendienst gibt. Eine fehlende Karte ist keine Entwarnung.

Was Sie in Österreich selbst nachsehen können

Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.

  • BEV Grundstücksdatenbank & Kataster

    Amtliche Grundstücksdaten, Grenzen, Fläche

    Wert & Bodenwert

  • Immobilienpreisspiegel (WKO)

    Durchschnittliche Quadratmeterpreise nach Bezirk und Objekttyp

    Wert & Bodenwert

  • Landes-Energieausweisdatenbank (ZEUS)

    Registrierter Energieausweis, HWB und Gültigkeit

    Energie

  • HORA Naturgefahren-Überblick

    Hochwasser, Sturm, Erdbeben und weitere Naturgefahren am Standort

    Umwelt & Naturgefahren

  • Lärminfo

    Straßen-, Schienen- und Fluglärm am Standort

    Umwelt & Naturgefahren

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