Österreich · Vorarlberg
Betriebskostenabrechnung in Vorarlberg prüfen
Die meisten falschen Abrechnungen sind nicht falsch gerechnet. Sie enthalten Posten, die nicht umgelegt werden dürfen. Die erste Prüfung ist deshalb eine Liste, keine Rechnung.
Inserat prüfenPrüfen Sie zuerst, ob überhaupt etwas umgelegt werden darf
In mehreren Ländern schuldet ein Mieter ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag keine Betriebskosten. Dann ist die vereinbarte Miete eine Inklusivmiete, und die gesamte Abrechnung entfällt. Diese Frage steht vor jeder Position.
Der Katalog: was auf die Liste darf
Ist die Umlage vereinbart, entscheidet ein Katalog, welche Kosten überhaupt in Frage kommen. Er ist je nach Land abschließend oder offen und entscheidet über den Ausgang jeder Beanstandung.
Steht der Posten nicht im Gesetz, zahlen Sie ihn nicht
Steht ein Posten nicht im Gesetz, darf er nicht umgelegt werden, auch nicht mit einer Klausel im Vertrag. Eine solche Klausel ist dann wirkungslos.
Hier entscheidet der Vertrag, nicht das Gesetz
Umgelegt werden darf, was vereinbart ist. Dann verschiebt sich die Prüfung vom Gesetz in den Vertrag, und die entscheidende Frage lautet, ob der Posten dort einzeln benannt ist.
Die drei Klassiker, die selten hineingehören
Drei Posten sind in mehreren Ländern ausdrücklich ausgenommen und tauchen trotzdem regelmäßig in Abrechnungen auf. Wer nur diese drei prüft, hat den größten Teil der strittigen Beträge erfasst.
Oft versteckt in einer Sammelposition
Die Vergütung der Hausverwaltung. Sie steht in mehreren Ländern ausdrücklich nicht im Katalog und wird trotzdem regelmäßig weitergegeben, oft versteckt in einer Sammelposition.
Instandhaltung und Reparaturen
Was kaputt war und repariert wurde, trägt in aller Regel der Eigentümer. Der Unterschied zur laufenden Wartung ist die Trennlinie, an der die meisten Abrechnungen scheitern.
Woran Sie Leerstand in der Abrechnung erkennen
Kosten für leerstehende Wohnungen im Haus gehören nicht auf die Abrechnung der vermieteten. Fällt auf, wenn die umgelegte Fläche kleiner ist als die Gesamtfläche des Hauses.
Die zwei Fristen
Es gibt fast überall zwei: eine für den Vermieter, bis wann er abrechnen muss, und eine für Sie, bis wann Sie widersprechen können. Die erste kann eine Nachforderung vollständig entwerten, die zweite kann Ihre Beanstandung entwerten. Beide laufen still.
Ihr Recht, die Belege zu sehen
Eine Abrechnung ohne Einsicht in die Rechnungen ist nicht prüfbar. Das Recht, die Belege einzusehen, besteht in den hier behandelten Ländern unabhängig davon, ob die Abrechnung plausibel aussieht.
Was im Bundesland Vorarlberg gilt
Ob das Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht gilt, hängt am Baujahr, an der Förderung und an der Art des Hauses, nicht am Bundesland. Diese Einordnung entscheidet vor jeder anderen Frage darüber, ob es überhaupt eine Mietobergrenze gibt.
Grundlage: § 1 Mietrechtsgesetz (MRG)
Für jedes Bundesland gilt ein eigener Richtwert je Quadratmeter. Er ist die Grundlage für die zulässige Miete in Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich und wird regelmäßig neu kundgemacht. Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung kommen dazu.
Grundlage: § 5 Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993
Ist der Mietvertrag befristet, ist vom zulässigen Hauptmietzins ein Abschlag zu machen. Er gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.
Grundlage: § 16 Abs. 7 MRG
Die Rechtslage in Österreich
Wann überhaupt verrechnet werden darf
Im Vollanwendungsbereich des MRG ergibt sich die Umlage direkt aus dem Gesetz, eine eigene Vereinbarung ist nicht nötig. Der Katalog des § 21 MRG ist taxativ: Was dort nicht steht, darf der Vermieter nicht überwälzen, auch nicht mit Vertragsklausel.
Was auf die Abrechnung darf
Der Katalog ist abschließend. Umlagefähig sind:
- Wasser und Abwasser samt Kanalgebühr
- Rauchfangkehrung, Kanalräumung, Unratabfuhr, Schädlingsbekämpfung
- Beleuchtung der allgemeinen Teile
- Feuer-, Haftpflicht- und Leitungswasserschadenversicherung
- Hausbetreuung (Hausbesorger oder Reinigungsfirma)
- Grundsteuer
- Verwaltungskosten, aber nur bis zur Pauschale des § 22 MRG
- Betrieb von Gemeinschaftsanlagen wie Lift und Waschküche (§ 24 MRG)
Was nicht auf die Abrechnung darf
Steht einer der folgenden Posten auf Ihrer Abrechnung, ist das der erste Punkt Ihrer Einwendung:
- Erhaltung und Instandsetzung, das ist Sache des Vermieters (§ 3 MRG)
- Reparaturen an Dach, Fassade, Steigleitungen
- Verbesserungen und Neuherstellungen
- Verwaltungskosten über die Pauschale hinaus
- Kosten, die der Vermieter selbst verursacht hat
Die Fristen
Abrechnung bis 30. Juni des Folgejahres, Auflage der Belege am Haus (§ 21 Abs. 3 MRG). Der Mieter kann bei der Schlichtungsstelle prüfen lassen; Rückforderung binnen drei Jahren.
Die Obergrenze
Verwaltungskosten sind mit dem Kategoriebetrag A je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr gedeckelt (§ 22 MRG in Verbindung mit § 15a Abs. 3 Z 1 MRG). Mehr ist unzulässig, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand des Verwalters.
Grundlage: § 21 MRG (Betriebskosten), § 22 MRG (Verwaltungskosten), § 24 MRG (Gemeinschaftsanlagen). Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.
Die letzten Fragen vor dem Start
Muss ich eine Nachzahlung leisten, solange ich die Abrechnung prüfe?
Eine Nachforderung wird erst fällig, wenn die Abrechnung formell in Ordnung ist. Ist sie es nicht, ist auch die Nachzahlung nicht fällig. Zahlen Sie unter Vorbehalt, wenn Sie den Streit nicht eskalieren wollen, aber Ihre Einwendungen behalten möchten.
Was gilt, wenn der Vermieter zu spät abrechnet?
In mehreren Ländern verliert er dann den Anspruch auf eine Nachzahlung, ein Guthaben müssen Sie aber weiterhin bekommen. Die Frist wirkt also nur in eine Richtung.
Wie lange kann ich rückwirkend prüfen?
Das hängt an der Einwendungsfrist Ihres Landes und daran, wann Ihnen die Abrechnung zugegangen ist. Abgelaufene Jahre lassen sich in der Regel nicht mehr aufrollen, auch wenn der Fehler eindeutig ist.
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