Mietpreisbremse in Sachsen
In Sachsen gilt die Mietpreisbremse in 2 Gemeinden bis 30.06.2027.
Die Verordnung
- Verordnung
- Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (SächsMPBVO) vom 02.12.2025
- Fundstelle
- SächsGVBl. 2025 S. 454 (Nr. 17)
- Gilt ab
- 01.01.2026
- Gilt bis
- 30.06.2027
- Stand
- 25.09.2026
- Quelle
- Amtlicher Text
Die 2 Gemeinden
- Dresden
- Leipzig
Das Gesetz erlaubt Verordnungen höchstens bis 31.12.2029 (§ 556d Abs. 2 BGB).
Fragen
Wie finde ich heraus, ob meine Gemeinde in Sachsen dazugehört?
Suchen Sie den Ort in der Liste auf dieser Seite. Sie nennt 2 Gemeinden aus der Verordnung. Steht der Ort nicht darin, gilt die Bremse dort nach dieser Verordnung nicht.
Wie lange gilt die Verordnung in Sachsen?
Bis 30.06.2027. Sie gilt seit 01.01.2026. Das Gesetz erlaubt Verordnungen höchstens bis 31.12.2029.