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Mietpreisbremse

Mietpreisbremse in Sachsen

In Sachsen gilt die Mietpreisbremse in 2 Gemeinden bis 30.06.2027.

Die Verordnung

Verordnung
Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (SächsMPBVO) vom 02.12.2025
Fundstelle
SächsGVBl. 2025 S. 454 (Nr. 17)
Gilt ab
01.01.2026
Gilt bis
30.06.2027
Stand
25.09.2026
Quelle
Amtlicher Text

Die 2 Gemeinden

  • Dresden
  • Leipzig

Das Gesetz erlaubt Verordnungen höchstens bis 31.12.2029 (§ 556d Abs. 2 BGB).

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Fragen

Wie finde ich heraus, ob meine Gemeinde in Sachsen dazugehört?

Suchen Sie den Ort in der Liste auf dieser Seite. Sie nennt 2 Gemeinden aus der Verordnung. Steht der Ort nicht darin, gilt die Bremse dort nach dieser Verordnung nicht.

Wie lange gilt die Verordnung in Sachsen?

Bis 30.06.2027. Sie gilt seit 01.01.2026. Das Gesetz erlaubt Verordnungen höchstens bis 31.12.2029.

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