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Wien: Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietung ab 2027
19.09.2026 · Behörde · AT · Quelle: Der Standard, abgerufen am 21.09.2026
In Wien gilt ab 2027 eine Registrierungspflicht für die Vermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken. Eine Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb muss zuvor der Behörde gemeldet werden. Auch die Umwidmung von Wohnungen in Beherbergungsstätten wird stark eingeschränkt; 2025 gab es dazu 305 Anträge.
Was das für Sie heißt
Wer eine Wiener Wohnung kauft oder mietet und touristisch vermieten möchte, sollte vor Unterschrift die künftige Registrierungspflicht und die Widmung prüfen. Auch Hausordnung und Wohnungseigentumsvertrag können eine gewerbliche Nutzung ausschließen.
