Glossar · Recht und Vertrag
Offenlegungspflicht
Die Pflicht des Verkäufers, dem Käufer bekannte Mängel und wichtige Unterlagen vor dem Kauf offenzulegen.
Wie weit sie reicht, ist von Land zu Land sehr verschieden. Manche Länder verlangen umfangreiche Berichte, andere kennen fast keine Pflicht und lassen das Risiko beim Käufer. Fehlt eine geschuldete Unterlage, kann das den Kauf verzögern oder Schadenersatz auslösen.
Wo es im Bericht steht
Was der Verkäufer je Land offenlegen muss und was ein Fehlen kostet, steht auf der Seite Offenlegung. Beispielbericht ansehen →

Häufige Fragen dazu
Muss mir der Verkäufer von sich aus Mängel nennen?
Das hängt vom Land ab. Wo eine Pflicht besteht, darf er bekannte Mängel nicht verschweigen, und wo keine besteht, trägt der Käufer das Risiko.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Stand: 2026-09-15