Glossar · Recht und Vertrag
Wohnungseigentum
Das Eigentum an einer einzelnen Wohnung, verbunden mit einem Anteil am gemeinsamen Grundstück und Gebäude.
Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizung gehören allen Eigentümern gemeinsam, und über sie entscheidet die Eigentümergemeinschaft. Wer kauft, übernimmt deshalb auch Beschlüsse und geplante Sanierungen. In manchen Ländern haftet der Käufer sogar für Rückstände des Vorbesitzers.
Wo es im Bericht steht
Wohnungseigentum steht im Bericht im Kapitel Eigentümergemeinschaft; die Haftung für Rückstände je Land zeigt die Seite Wohnungseigentum. Beispielbericht ansehen →

Häufige Fragen dazu
Welche Unterlagen brauche ich beim Kauf einer Eigentumswohnung?
Die Protokolle der Eigentümerversammlungen, den Stand der Rücklage und die Betriebskostenabrechnung. Daraus sehen Sie geplante Sanierungen und laufende Kosten.
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Stand: 2026-09-15