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Für Käufer

Immobilie vor dem Kauf prüfen

Prüfen Sie vor dem Kaufvertrag, was im Grundbuch steht, welche Unterlagen es gibt und welche Kosten zum Preis dazukommen.

Das Grundbuch

Im Grundbuch stehen die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen. In Abteilung II finden Sie Rechte Dritter wie Wegerecht oder Wohnrecht, in Abteilung III Grundschulden.

Die Unterlagen

Der Energieausweis muss dem Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 GEG, die Nummer gilt auch jetzt nach der Reform).

Bei einer Wohnung gehören Teilungserklärung, Versammlungsprotokolle der Gemeinschaft und Wirtschaftsplan dazu. In den meisten Ländern gibt es außerdem ein Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsicht.

Die Kosten

Zum Kaufpreis kommen Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und oft eine Maklerprovision. Die Sätze je Bundesland stehen unter Kaufnebenkosten.

Dahinter stehen über 15.000 amtliche Datenquellen aus Europa.

Grundlage: § 80 GEG (die Nummer gilt auch jetzt nach der Reform), Grundbuchordnung, Baugesetze der Länder.

Mehr dazu: Für Käufer, Kaufnebenkosten je Bundesland, Was vor dem Kauf zu prüfen ist

Fragen

Darf ich das Grundbuch einsehen?

Ja, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 GBO). Ein bloßes Kaufinteresse reicht meist nicht. Fragen Sie den Verkäufer nach einem aktuellen Auszug.

Wer trägt die Maklerprovision?

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern höchstens zur Hälfte der Käufer (§§ 656c und 656d BGB).

Fertig in 8 bis 15 Minuten.
Jede Zahl mit Quelle und Prüfnummer.

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