Kaution zurückfordern
Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen. Nach dem Auszug steht sie Ihnen zu, soweit keine berechtigten Forderungen offen sind.
Was das Gesetz regelt
Die Kaution ist auf das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskosten begrenzt. Sie dürfen sie in drei gleichen Monatsraten zahlen (§ 551 Abs. 1 und 2 BGB).
Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut anlegen. Die Erträge stehen Ihnen zu (§ 551 Abs. 3 BGB).
Nach dem Auszug
Eine feste Frist für die Rückzahlung nennt das Gesetz nicht. Der Vermieter darf die Kaution so lange behalten, wie er braucht, um berechtigte Forderungen zu klären.
Fordern Sie die Kaution schriftlich zurück und nennen Sie Ihre Kontoverbindung.
Grundlage: § 551 BGB.
Mehr dazu: Für Mieter, Alle Fragen für Mieter, Mietrecht je Bundesland
Fragen
Darf der Vermieter mehr als drei Monatsmieten verlangen?
Nein. Eine Vereinbarung über mehr ist insoweit unwirksam (§ 551 Abs. 1 und 4 BGB).