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Deutschland · Bayern

Was Sie in Bayern vor dem Kauf prüfen sollten

Nach der Unterschrift verschiebt sich die Beweislast. Vorher muss der Verkäufer offenlegen, nachher müssen Sie beweisen. Deshalb ist die Reihenfolge der Prüfung wichtiger als ihre Tiefe.

Was der Verkäufer von sich aus sagen muss

Jede der hier behandelten Rechtsordnungen kennt Umstände, die der Verkäufer ungefragt offenlegen muss. Verschweigt er einen davon, hilft ihm auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nicht. Das ist der stärkste Hebel, den ein Käufer hat, und er wirkt nur, wenn man weiß, was auf diese Liste gehört.

Wie weit ein Haftungsausschluss trägt

Der Satz, gekauft werde wie besichtigt, steht in fast jedem Vertrag. Er deckt weniger ab, als die meisten annehmen.

Arglist

Wer einen Mangel kennt und verschweigt, kann sich auf keinen Ausschluss berufen. Das gilt in allen hier behandelten Ländern.

Zugesicherte Eigenschaften

Was der Verkäufer ausdrücklich zusagt, etwa eine Wohnfläche oder eine Nutzung als Wohnraum, bleibt trotz Ausschluss verbindlich.

Die Unterlagen, deren Fehlen etwas bedeutet

Manche Unterlagen fehlen aus Nachlässigkeit, andere fehlen aus einem Grund. Eine Baugenehmigung, die niemand findet, eine Nutzungsbewilligung, die es nicht gibt, ein Protokoll der Eigentümerversammlung, das nicht herausgegeben wird: In diesen drei Fällen ist das Fehlen selbst der Befund.

Die Lasten, die nicht im Exposé stehen

Wegerechte, Wohnrechte auf Lebenszeit, Vorkaufsrechte einer Gemeinde und Altlastenverdacht stehen in Registern, nicht in der Anzeige. Sie mindern den Wert und schränken die Nutzung ein, und sie gehen auf den Käufer über.

Was im Bundesland Bayern gilt

Die Mietpreisbremse gilt nicht im ganzen Land, sondern nur in Gemeinden, die die Landesregierung durch Rechtsverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt hat. Ohne diese Verordnung gibt es hier keine Obergrenze bei der Neuvermietung.

Grundlage: § 556d Abs. 2 BGB

Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Vertrag liegt im Regelfall bei zwanzig Prozent in drei Jahren. Auf fünfzehn Prozent gesenkt wird sie nur dort, wo die Landesregierung das per Verordnung angeordnet hat.

Grundlage: § 558 Abs. 3 BGB

Den Steuersatz der Grunderwerbsteuer setzt jedes Bundesland selbst fest. Deshalb kostet derselbe Kaufpreis je nach Bundesland unterschiedlich viel Steuer.

Grundlage: Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG in Verbindung mit § 11 GrEStG

Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Bayern gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO), und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.

Grundlage: die Bayerische Bauordnung (BayBO)

Die Rechtslage in Deutschland

Wie lange der Verkäufer haftet

Fünf Jahre ab der Übergabe, weil ein Haus ein Bauwerk ist (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a BGB). Das gilt ausdrücklich auch für Altbauten. In der Praxis wird diese Haftung beim Verkauf einer gebrauchten Immobilie von privat aber fast immer im Vertrag ausgeschlossen, weshalb die Ausnahmen darunter der eigentlich wichtige Teil sind.

Bis wann ein Mangel gemeldet sein muss

Keine kurze Meldefrist beim Kauf von einer Privatperson.

Wie weit ein Haftungsausschluss trägt

Ja, und beim notariellen Kauf von einer Privatperson steht er praktisch immer im Vertrag. Die fünf Jahre spielen deshalb im Alltag kaum eine Rolle.

Wann der Ausschluss nicht trägt

Der Verkäufer kann sich nicht darauf berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie gegeben hat (§ 444 BGB). Die volle Beweislast für die Arglist liegt bei Ihnen. Wie lange Sie in diesem Fall Zeit haben, regelt § 438 Abs. 3 BGB, und zwar zu Ihren Gunsten: Es gilt dann die regelmäßige Verjährung von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Mangel erfahren haben, sie tritt aber nie vor Ablauf der Fünfjahresfrist ein. Wer den Mangel also erst im vierten Jahr entdeckt, verliert seinen Anspruch nicht mit dem fünften.

Was Sie verlangen können

Zuerst Nacherfüllung, dann Rücktritt oder Minderung, dazu Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Grundlage: §§ 437, 438, 444 BGB. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Reicht eine Besichtigung, um Mängel zu erkennen?

Für sichtbare Mängel ja, und genau deshalb haftet der Verkäufer für sie meist nicht. Die teuren Fälle betreffen das, was man nicht sieht: Feuchtigkeit hinter Verkleidung, fehlende Genehmigungen, beschlossene Sonderumlagen.

Was, wenn die Fläche im Vertrag nicht stimmt?

Ob eine Abweichung einen Anspruch auslöst, hängt davon ab, ob die Fläche zugesichert oder nur beschrieben war, und wie groß die Abweichung ist. Die Schwelle ist je nach Land verschieden.

Kann ich nach der Unterschrift noch zurück?

Nur in engen Grenzen. Deshalb gehört jede Prüfung vor die Unterschrift, und deshalb ist eine Frist zwischen Entwurf und Beurkundung wertvoller als jede Zusicherung danach.

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