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Österreich

Immobilien im Bundesland Steiermark: was hier gilt

Was im Bundesland Steiermark rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

Ob das Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht gilt, hängt am Baujahr, an der Förderung und an der Art des Hauses, nicht am Bundesland. Diese Einordnung entscheidet vor jeder anderen Frage darüber, ob es überhaupt eine Mietobergrenze gibt.

Grundlage: § 1 Mietrechtsgesetz (MRG)

Für jedes Bundesland gilt ein eigener Richtwert je Quadratmeter. Er ist die Grundlage für die zulässige Miete in Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich und wird regelmäßig neu kundgemacht. Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung kommen dazu.

Grundlage: § 5 Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993

Ist der Mietvertrag befristet, ist vom zulässigen Hauptmietzins ein Abschlag zu machen. Er gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.

Grundlage: § 16 Abs. 7 MRG

Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für die Steiermark gilt das Steiermärkische Baugesetz, und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.

Grundlage: das Steiermärkische Baugesetz

Die Themen im Bundesland Steiermark

Orte mit eigener Lage

Diese Orte tragen zusätzlich eine eigene Regel, die nicht überall hier gilt. Wer dort mietet, vermietet, kauft oder verkauft, sollte beide Seiten lesen.

  • Graz

    Graz hat eine wohnrechtliche Schlichtungsstelle.

Welche amtlichen Karten es im Bundesland Steiermark gibt

Karten sind hier Landessache, und deshalb liegt nicht überall dasselbe vor. Was hier aufgeführt ist, wurde an den amtlichen Diensten selbst geprüft.

Liegt vor

Hochwasser, Lärm, Kataster, Radon, Widmung.

Davon kommt Widmung aus einer eigenen Landesebene, die es nicht in jedem Bundesland gibt.

Liegt hier nicht vor

Starkregen, Naturgefahren, Denkmalschutz, Solar, Industrie, Altlasten, Geplante Bebauung. Das heißt nicht, dass es kein Thema ist, sondern dass es dafür hier keinen amtlichen Kartendienst gibt. Eine fehlende Karte ist keine Entwarnung.

Was Sie in Österreich selbst nachsehen können

Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.

  • Grundbuch (Justiz)

    Eigentümer, Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Baurechtsgrund

    Eigentum & Lasten

  • Landes-Energieausweisdatenbank (ZEUS)

    Registrierter Energieausweis, HWB und Gültigkeit

    Energie

  • HORA Naturgefahren-Überblick

    Hochwasser, Sturm, Erdbeben und weitere Naturgefahren am Standort

    Umwelt & Naturgefahren

  • Lärminfo

    Straßen-, Schienen- und Fluglärm am Standort

    Umwelt & Naturgefahren

  • Flächenwidmung & Gefahrenzonenplan (Land/Gemeinde)

    Widmung, Bauklasse, geplante Widmungsänderungen, Gefahrenzonen

    Bau & Widmung

  • Kaufpreissammlung / IMMOunited

    Tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte

    Markt & Transaktionen

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