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Deutschland

Immobilien im Bundesland Berlin: was hier gilt

Was im Bundesland Berlin rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

Die Mietpreisbremse gilt nicht im ganzen Land, sondern nur in Gemeinden, die die Landesregierung durch Rechtsverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt hat. Ohne diese Verordnung gibt es hier keine Obergrenze bei der Neuvermietung.

Grundlage: § 556d Abs. 2 BGB

Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Vertrag liegt im Regelfall bei zwanzig Prozent in drei Jahren. Auf fünfzehn Prozent gesenkt wird sie nur dort, wo die Landesregierung das per Verordnung angeordnet hat.

Grundlage: § 558 Abs. 3 BGB

Den Steuersatz der Grunderwerbsteuer setzt jedes Bundesland selbst fest. Deshalb kostet derselbe Kaufpreis je nach Bundesland unterschiedlich viel Steuer.

Grundlage: Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG in Verbindung mit § 11 GrEStG

Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Berlin gilt die Bauordnung für Berlin (BauO Bln), und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.

Grundlage: die Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kann in ausgewiesenen Gebieten unter Genehmigungsvorbehalt stehen. Ob das hier gilt, entscheidet die Landesverordnung.

Grundlage: § 250 BauGB

Berlin hat soziale Erhaltungsgebiete, im Sprachgebrauch Milieuschutz, und zwar über mehrere Bezirke verteilt. Wer dort kauft, kauft mit Auflagen: Schon der bauliche Umbau einer Wohnung braucht eine Genehmigung, die Umwandlung in Eigentum ist beschränkt, und bei einem Verkauf kann der Bezirk ein Vorkaufsrecht ausüben. Ob eine bestimmte Adresse in einem solchen Gebiet liegt, sagt der zuständige Bezirk.

Grundlage: § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB und § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB für die Rechtsfolge; die Berliner Gebiete weisen die Bezirke aus, Übersicht bei den Stadtentwicklungsämtern

Die Themen im Bundesland Berlin

Welche amtlichen Karten es im Bundesland Berlin gibt

Karten sind hier Landessache, und deshalb liegt nicht überall dasselbe vor. Was hier aufgeführt ist, wurde an den amtlichen Diensten selbst geprüft.

Liegt vor

Widmung, Hochwasser, Starkregen, Kataster, Geplante Bebauung.

Davon kommt Hochwasser, Starkregen, Widmung, Kataster, Geplante Bebauung aus einer eigenen Landesebene, die es nicht in jedem Bundesland gibt.

Liegt hier nicht vor

Lärm, Naturgefahren, Radon, Denkmalschutz, Solar, Industrie, Altlasten. Das heißt nicht, dass es kein Thema ist, sondern dass es dafür hier keinen amtlichen Kartendienst gibt. Eine fehlende Karte ist keine Entwarnung.

Was Sie in Deutschland selbst nachsehen können

Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.

  • BORIS Bodenrichtwerte

    Amtlicher Bodenrichtwert für die Lage

    Wert & Bodenwert

  • Gutachterausschuss / Grundstücksmarktbericht

    Echte Kaufpreissammlung und Marktbericht der Region

    Wert & Bodenwert

  • Energieausweis-Registriernummer (DIBt)

    Echtheit und Registrierung des Energieausweises

    Energie

  • Hochwasser-Risikokarten der Länder

    Hochwasser- und Überschwemmungsgefahr am Standort

    Umwelt & Naturgefahren

  • Altlastenkataster der Länder

    Altlasten- und Verdachtsflächen auf dem Grundstück

    Umwelt & Naturgefahren

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