Polen
Immobilien in der Stadt Krakau: was hier gilt
Was in der Stadt Krakau rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
In der Altstadt von Krakau ist ein geneigtes Dach mit mindestens zwei Dachflächen Pflicht, gedeckt mit naturfarbener Keramikziegel, Kupfer-, Zink-, Titanzink- oder verzinktem Stahlblech. Flachdächer sind nur bei neuen Hofflügelgebäuden (Oficyna) und einem einzigen, im Plan namentlich benannten Grundstück erlaubt, sonst nirgends in der Altstadt.
Grundlage: Uchwała Nr XII/131/11 des Stadtrats Krakau vom 13.04.2011, § 8; Altstadt Krakau, in Kraft seit 17.06.2011
Antennen und Masten auf Dächern von straßenseitigen Gebäuden in der Altstadt von Krakau dürfen die First-Höhe des jeweiligen Gebäudes nicht überschreiten und sind an vom öffentlichen Raum aus sichtbaren Stellen ganz verboten. Dachflächenfenster und Solaranlagen sind an straßenseitigen Gebäuden nur auf der zum Innenhof gerichteten Dachfläche erlaubt, und auch dort nur, wenn sie vom Straßenniveau aus nicht sichtbar sind.
Grundlage: Uchwała Nr XII/131/11 Krakau, § 8; Altstadt Krakau, in Kraft seit 17.06.2011
Ein Hofflügelgebäude (Oficyna) in der Altstadt von Krakau darf niemals höher gebaut oder aufgestockt werden als bis zur Firsthöhe des zugehörigen straßenseitigen Gebäudes auf demselben Grundstück. Bei neuer Lückenbebauung muss sich die Höhe der Fassade, ihres Gesimses oder ihrer Attika an die Nachbargebäude anschließen.
Grundlage: Uchwała Nr XII/131/11 Krakau, § 8; Altstadt Krakau, in Kraft seit 17.06.2011
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