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Liechtenstein

Immobilien in der Stadt Malbun: was hier gilt

Was in der Stadt Malbun rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

Malbun gehört neben Steg zu den einzigen beiden Orten Liechtensteins, an denen künstliche Beschneiungsanlagen überhaupt zulässig sind. Im übrigen Land ist Kunstschnee baurechtlich ausgeschlossen. Strom- und Wasserleitungen für die Anlagen müssen unterirdisch verlegt werden, und ihre Errichtung braucht eine eigene Baubewilligung.

Grundlage: Baugesetz (BauG) vom 11. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 44, Art. 66 Abs. 1 und Art. 72 Bst. k (Fassung 01.01.2019)

Der Betrieb der Beschneiungsanlagen in Malbun ist eng befristet: erlaubt nur zwischen dem 1. November und dem 1. März, nur auf gefrorenem Boden, chemische und biologische Zusätze sind verboten. Jeder Betreiber muss jährlich eine Energie- und Wasserbilanz erstellen, die die Regierung veröffentlicht.

Grundlage: Baugesetz (BauG), Art. 66 Abs. 4

Die Themen in der Stadt Malbun

Was Sie in Liechtenstein selbst nachsehen können

Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.

  • Geodatenportal (Amt für Tiefbau und Geoinformation)

    Amtliche Vermessung, Parzellengrenzen, Fläche, Orthofotos

    Wert & Bodenwert

  • Energieausweis nach Energieausweisgesetz (EnAG)

    Pflicht-Energieausweis beim Verkauf oder bei der Vermietung, höchstens zehn Jahre alt (kein zentrales Online-Register gefunden)

    Energie

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