Polen
Immobilien in der Woiwodschaft Masowien: was hier gilt
Was in der Woiwodschaft Masowien rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
In Masowien gilt wie im ganzen Land: Eine Mieterhöhung ist nur mit dreimonatiger Ankündigung zum Monatsende zulässig. Steigt die Miete dadurch auf mehr als drei Prozent des Wiederbeschaffungswerts der Wohnung im Jahr, braucht es zusätzlich einen besonderen Grund. Diesen Wert je Quadratmeter legt aber nicht der Staat für ganz Polen fest, sondern der Wojewode für Masowien allein, jedes Jahr neu. In einer anderen Woiwodschaft gilt für eine sonst gleiche Wohnung ein anderer Wert.
Grundlage: Ustawa o ochronie praw lokatorów z 21.06.2001, Art. 8a
Die Themen in der Woiwodschaft Masowien
- Ist meine Miete in Masowien zu hoch?
Liegt Ihre Miete in Masowien über der gesetzlichen Grenze? Welche Regel gilt, welche Frist läuft, was Sie zurückfordern können.
- Betriebskostenabrechnung in Masowien prüfen
Welche Posten in Masowien umlagefähig sind, bis wann abgerechnet sein muss und wie lange Sie widersprechen können.
- Mieterhöhung in Masowien prüfen
Ob die Erhöhung in Masowien zulässig ist: welche Form nötig war, welche Obergrenze gilt und bis wann Sie widersprechen können.
Was Sie in Polen selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- Geoportal
Katasterdaten, Parzellen, Fläche
Wert & Bodenwert
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