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Immobilien in der Stadt San Marino: was hier gilt

Was in der Stadt San Marino rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

In der Altstadt von San Marino ist es verboten, Fassaden in Farben zu streichen, die nicht in der amtlich festgelegten Farbpalette stehen. Für die Altstadtzone ist ein von der Denkmalschutzkommission CCM genehmigter Farbplan vorgeschrieben, Verstöße können sanktioniert werden.

Grundlage: Legge 14 dicembre 2017 n.140 (Testo Unico delle Leggi Urbanistiche ed Edilizie), Artikel 121 Absatz 1 und Artikel 120 Absatz 6 bis 8; in Kraft seit 12.02.2018

In der historischen Zone A von San Marino müssen Dachlinien und Dachform erhalten bleiben. Wird ein Dachgeschoss ausgebaut, darf die Traufhöhe nicht angehoben werden, und das ursprüngliche Höhenprofil des Gebäudes darf nicht verändert werden.

Grundlage: Legge 14 dicembre 2017 n.140 (Testo Unico delle Leggi Urbanistiche ed Edilizie), Artikel 103 Absatz 3 Buchstabe a, Absatz 4 Buchstabe c und Absatz 6 Buchstaben d und e; in Kraft seit 12.02.2018

Die Themen in der Stadt San Marino

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