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Spanien

Immobilien in der Region Aragonien: was hier gilt

Was in der Region Aragonien rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

In Aragonien können Verwandte des Verkäufers bis zum vierten Grad, etwa Cousins und Cousinen, beim Verkauf eines ländlichen Grundstücks oder eines Gebäudes mit familiärer Herkunft an einen Außenstehenden ein gesetzliches Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht geltend machen, das derecho de abolorio. Ist allen Berechtigten ordnungsgemäß mitgeteilt worden, bleiben ihnen dreißig Tage ab der Mitteilung; ohne eine solche Mitteilung können sie den bereits abgeschlossenen Kauf noch bis zu neunzig Tage nach Kenntnisnahme rückgängig machen. Ein Käufer in Aragonien sollte vor der Unterschrift deshalb prüfen, ob diese Mitteilung erfolgt und die Frist bereits abgelaufen ist.

Grundlage: Art. 588 bis 598, Título III, Código de Derecho Foral de Aragón

Die Themen in der Region Aragonien

Was Sie in Spanien selbst nachsehen können

Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.

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