Spanien
Immobilien in der Region Aragonien: was hier gilt
Was in der Region Aragonien rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
In Aragonien können Verwandte des Verkäufers bis zum vierten Grad, etwa Cousins und Cousinen, beim Verkauf eines ländlichen Grundstücks oder eines Gebäudes mit familiärer Herkunft an einen Außenstehenden ein gesetzliches Vorkaufs- oder Rückkaufsrecht geltend machen, das derecho de abolorio. Ist allen Berechtigten ordnungsgemäß mitgeteilt worden, bleiben ihnen dreißig Tage ab der Mitteilung; ohne eine solche Mitteilung können sie den bereits abgeschlossenen Kauf noch bis zu neunzig Tage nach Kenntnisnahme rückgängig machen. Ein Käufer in Aragonien sollte vor der Unterschrift deshalb prüfen, ob diese Mitteilung erfolgt und die Frist bereits abgelaufen ist.
Grundlage: Art. 588 bis 598, Título III, Código de Derecho Foral de Aragón
Die Themen in der Region Aragonien
- Steuer beim Immobilienverkauf in Aragonien
Was beim Immobilienverkauf in Aragonien an Steuer anfällt, welche Befreiungen es gibt und wer sie abführt.
- Wie lange hafte ich nach dem Verkauf in Aragonien?
Wie lange Sie nach einem Verkauf in Aragonien für Mängel haften, wie weit ein Ausschluss trägt und wann er Sie nicht schützt.
- Welche Unterlagen Sie in Aragonien für den Verkauf brauchen
Welche Unterlagen Sie für den Verkauf in Aragonien brauchen, welche gesetzlich vorgeschrieben sind und welches Fehlen den Preis drückt.
Was Sie in Spanien selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- Registro de la Propiedad
Eigentümer, Hypotheken, Lasten (Nota simple)
Eigentum & Lasten
- Sede Electrónica del Catastro
Katasterdaten, Fläche, Katasterwert
Wert & Bodenwert
- Certificado de eficiencia energética (Comunidad)
Registrierter Energieausweis
Energie
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