Luxemburg
Immobilien in der Stadt Luxemburg: was hier gilt
Was in der Stadt Luxemburg rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
In den geschützten Sektoren der Stadt Luxemburg, zu denen auch die von der UNESCO geschützte Altstadt und die Festungsanlagen zählen, braucht jede Arbeit an der Außenseite eines Gebäudes eine vollständige Baugenehmigung. Anderswo in der Stadt reicht für kleinere Arbeiten wie eine Fassaden- oder Dachsanierung eine einfache, vorab eingereichte Anzeige.
Grundlage: Reglement sur les bâtisses der Stadt Luxemburg, Art. 57 Abs. 1 lit. c und Art. 57 Abs. 2
Als Hochhaus gilt in der Stadt Luxemburg jedes Gebäude mit mehr als acht vollen Geschossen oder mit mehr als 25 Metern Traufhöhe über der erschließenden Straße. Ein solches Gebäude wird nur genehmigt, wenn es städtebaulich begründet ist und weder dem Erscheinungsbild des Viertels noch der Schönheit des Ortes schadet.
Grundlage: Reglement sur les bâtisses der Stadt Luxemburg, Art. 47 Abs. 1 und Abs. 2
Die Themen in der Stadt Luxemburg
- Steuer beim Immobilienverkauf in Luxemburg
Was beim Immobilienverkauf in Luxemburg an Steuer anfällt, welche Befreiungen es gibt und wer sie abführt.
- Wie lange hafte ich nach dem Verkauf in Luxemburg?
Wie lange Sie nach einem Verkauf in Luxemburg für Mängel haften, wie weit ein Ausschluss trägt und wann er Sie nicht schützt.
- Welche Unterlagen Sie in Luxemburg für den Verkauf brauchen
Welche Unterlagen Sie für den Verkauf in Luxemburg brauchen, welche gesetzlich vorgeschrieben sind und welches Fehlen den Preis drückt.
Was Sie in Luxemburg selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- AED Publicité foncière
Eigentum, Hypotheken, Lasten
Eigentum & Lasten
- Cadastre (ACT) / Geoportail
Katasterdaten, Parzellen, Fläche
Wert & Bodenwert
- Passeport énergétique (myenergy)
Energiepass des Gebäudes
Energie
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