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Polen

Immobilien in der Woiwodschaft Masowien: was hier gilt

Was in der Woiwodschaft Masowien rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

In Masowien gilt wie im ganzen Land: Eine Mieterhöhung ist nur mit dreimonatiger Ankündigung zum Monatsende zulässig. Steigt die Miete dadurch auf mehr als drei Prozent des Wiederbeschaffungswerts der Wohnung im Jahr, braucht es zusätzlich einen besonderen Grund. Diesen Wert je Quadratmeter legt aber nicht der Staat für ganz Polen fest, sondern der Wojewode für Masowien allein, jedes Jahr neu. In einer anderen Woiwodschaft gilt für eine sonst gleiche Wohnung ein anderer Wert.

Grundlage: Ustawa o ochronie praw lokatorów z 21.06.2001, Art. 8a

Die Themen in der Woiwodschaft Masowien

Was Sie in Polen selbst nachsehen können

Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.

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