Schweiz
Immobilien im Kanton Wallis: was hier gilt
Was im Kanton Wallis rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, kann eine Herabsetzung des Mietzinses verlangt werden. Der Satz ist für die ganze Schweiz derselbe und wird vom Bund veröffentlicht, nicht vom Kanton.
Grundlage: Art. 270a OR in Verbindung mit Art. 12a und 13 VMWG
Der Anfangsmietzins kann innerhalb von dreißig Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Die Frist ist kurz und läuft ab Übernahme, nicht ab Vertragsschluss.
Grundlage: Art. 270 Abs. 1 OR
Den Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks besteuert der Kanton. Satz, Besitzdauerrabatt und Freibeträge sind deshalb von Kanton zu Kanton verschieden.
Grundlage: Art. 12 Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)
Ob beim Eigentumsübergang eine Handänderungssteuer anfällt und wie hoch sie ist, entscheidet der Kanton. Einzelne Kantone erheben sie gar nicht.
Grundlage: Kantonale Steuergesetze, Vorbehalt in Art. 12 Abs. 1 StHG
Wer im eigenen Haus wohnt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen. Die Festsetzung erfolgt kantonal, weshalb derselbe Bau in zwei Kantonen unterschiedlich hoch angesetzt wird.
Grundlage: Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG, kantonale Umsetzung nach Art. 7 Abs. 1 StHG
Der Kanton Wallis gehört der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe an. Dreißig Begriffe und Messweisen, darunter Gebäudehöhe, Geschossfläche und Abstand, sind hier also nach dem gesamtschweizerischen Standard definiert. Die Vereinbarung gilt allerdings nicht unmittelbar: Sie muss ins kantonale und kommunale Recht umgesetzt sein, und maßgeblich bleibt die Fassung der Gemeinde.
Grundlage: Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), Stand der Mitgliederliste Anfang 2025
Die Themen im Kanton Wallis
- Steuer beim Immobilienverkauf im Wallis
Was beim Immobilienverkauf im Wallis an Steuer anfällt, welche Befreiungen es gibt und wer sie abführt.
- Wie lange hafte ich nach dem Verkauf im Wallis?
Wie lange Sie nach einem Verkauf im Wallis für Mängel haften, wie weit ein Ausschluss trägt und wann er Sie nicht schützt.
- Welche Unterlagen Sie im Wallis für den Verkauf brauchen
Welche Unterlagen Sie für den Verkauf im Wallis brauchen, welche gesetzlich vorgeschrieben sind und welches Fehlen den Preis drückt.
Was Sie in der Schweiz selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- Grundbuch (kantonales Grundbuchamt)
Eigentum, Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Anmerkungen
Eigentum & Lasten
- Amtliche Vermessung / geodienste.ch
Grundstücksdaten, Grenzen, Fläche
Wert & Bodenwert
- GEAK Gebäudeenergieausweis der Kantone
Energiekennwerte des Gebäudes
Energie
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