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Finnland

Immobilien in der Region Åland: was hier gilt

Was in der Region Åland rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

Åland ist eine autonome Region Finnlands mit einem eigenen Grunderwerbsrecht, das sonst nirgends in Finnland gilt. Wer nicht das åländische Heimatrecht (hembygdsrätt) besitzt, braucht vor dem Kauf eine Grunderwerbsgenehmigung (jordförvärvstillstånd) der Landesregierung von Åland, die den Einzelfall prüft. Das Heimatrecht selbst setzt die finnische Staatsbürgerschaft, eine mindestens fünfjährige Wohnsitzzeit auf Åland (unter Bedingungen auf drei Jahre verkürzbar) und zufriedenstellende Schwedischkenntnisse voraus. Ohne Genehmigung bleiben ohne Heimatrecht nur enge Ausnahmen, etwa ein gemietetes Grundstück oder ein Grundstück unter 4.000 Quadratmetern für Ehepartner von Heimatrecht-Inhabern; für alle übrigen Fälle gelten Größenobergrenzen zwischen 4.000 und 8.000 Quadratmetern je nach Kategorie. Wer auf Åland kauft, sollte deshalb vor der Unterschrift klären, ob er das Heimatrecht hat oder eine Genehmigung braucht, nicht erst danach.

Grundlage: Landskapslag (2024:68) om jordförvärvsrätt och jordförvärvstillstånd, in Kraft seit 01.11.2024, ersetzt die Vorgängerregelung von 2003; Voraussetzungen der hembygdsrätt nach derselben Landskapslag

Die Themen in der Region Åland

Was Sie in Finnland selbst nachsehen können

Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.

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