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Österreich · Innsbruck

Mieterhöhung in Innsbruck rechtssicher begründen

Die meisten Erhöhungen, die vor einer Schlichtungsstelle scheitern, waren der Höhe nach zulässig. Sie sind an der Begründung oder an der Frist gescheitert.

Zuerst den Anlass festlegen

Jeder der möglichen Anlässe hat eigene Voraussetzungen, eine eigene Form und eine eigene Frist. Wer zwei Anlässe in einem Schreiben vermischt, riskiert, dass keiner davon trägt.

Die Begründung, die hält

Wo eine Anpassung an das ortsübliche Niveau verlangt wird, genügt die Behauptung nicht. Die Rechtsordnungen verlangen einen benannten Nachweis.

Vergleichsobjekte

Sie müssen so bezeichnet sein, dass der Mieter sie nachprüfen kann. Eine Adresse ohne Stockwerk und ohne Lage reicht dafür in der Regel nicht.

Amtliche Erhebung

Wo eine Gemeinde eine qualifizierte Erhebung führt, ist die Berufung darauf der sicherste Weg, weil sie die Beweislast verschiebt.

Die Frist vor dem Zinstermin

Das Schreiben muss dem Mieter eine bestimmte Zeit vor dem Termin zugehen, an dem die höhere Miete erstmals fällig wird. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absenden. Wer das knapp kalkuliert, verliert eine ganze Periode.

Was die Erhöhung im Nachhinein kippen kann

Eine Erhöhung, die auf einer Modernisierung beruht, hält nur so weit, wie die Maßnahme wirklich den Wohnwert erhöht hat. Der Anteil, der ohnehin fällige Instandhaltung war, ist herauszurechnen, und zwar bevor das Schreiben rausgeht.

Was in Innsbruck gilt

Innsbruck hat eine wohnrechtliche Schlichtungsstelle. Das ändert den Weg: Ein Streit über die Höhe des Mietzinses muss hier zuerst dort anhängig gemacht werden und kann nicht sofort zu Gericht. In Österreich gibt es solche Stellen nur in wenigen Gemeinden, überall sonst führt der Weg direkt zum Bezirksgericht.

Grundlage: § 39 Abs. 1 MRG

Innsbruck ist die einzige österreichische Gemeinde, für die der Rechnungshof zwei wohnrechtliche Schlichtungsstellen ausgewiesen hat. Wer hier einen Antrag stellt, sollte vorab klären, welche der beiden zuständig ist.

Grundlage: Bericht des Rechnungshofs zu den wohnrechtlichen Schlichtungsstellen, Stand Mai 2021

Die Rechtslage in Österreich

Wann und wie erhöht werden darf

Wertsicherung nur, wenn im Vertrag vereinbart, üblich an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Der Richtwert selbst wird per Verordnung angehoben, zuletzt zum 01.04.2026. Die Anhebung ist gesetzlich GEDECKELT: höchstens 1 Prozent im Jahr 2026 und höchstens 2 Prozent im Jahr 2027. Praktisch wirkt eine Erhöhung frühestens ab der Mietperiode Mai 2026, denn das Erhöhungsschreiben darf erst mit Wirksamwerden der neuen Richtwerte abgehen und muss spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin beim Mieter sein.

Was Sie belegen und nachschlagen müssen

Aktueller Richtwert des Bundeslandes je m² (zuletzt angehoben zum 01.04.2026), ortsübliche Höhe der Lagezuschläge im Bezirk, ob das Baujahr den Vollanwendungsbereich auslöst.

Womit der Mieter die Erhöhung angreifen kann

Überschreitung des zulässigen Zinses ist bei der Schlichtungsstelle oder beim Bezirksgericht geltend zu machen. Rückforderung bei unbefristeten Verträgen drei Jahre rückwirkend, bei befristeten ab dem Ende des Vertrags gerechnet.

Grundlage: § 16 MRG (Richtwertmietzins), § 1 Abs. 4 MRG (Vollanwendungsbereich), § 16 Abs. 7 MRG (Befristungsabschlag), Richtwertgesetz. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-17.

Häufige Fragen

Kann ich eine unwirksame Erhöhung einfach neu schicken?

In der Regel ja, aber die Frist beginnt dann neu, und die Erhöhung wirkt erst ab dem späteren Termin. Für die Zwischenzeit besteht kein Nachforderungsanspruch.

Was gilt, wenn der Mieter nicht antwortet?

Das hängt am Anlass. Wo eine Zustimmung nötig ist, tritt sie durch Schweigen nicht ein, und der Weg führt über die zuständige Stelle. Wo keine nötig ist, wirkt die Erhöhung mit dem Termin.

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