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Österreich · Kärnten

Mieterhöhung in Kärnten rechtssicher begründen

Die meisten Erhöhungen, die vor einer Schlichtungsstelle scheitern, waren der Höhe nach zulässig. Sie sind an der Begründung oder an der Frist gescheitert.

Zuerst den Anlass festlegen

Jeder der möglichen Anlässe hat eigene Voraussetzungen, eine eigene Form und eine eigene Frist. Wer zwei Anlässe in einem Schreiben vermischt, riskiert, dass keiner davon trägt.

Die Begründung, die hält

Wo eine Anpassung an das ortsübliche Niveau verlangt wird, genügt die Behauptung nicht. Die Rechtsordnungen verlangen einen benannten Nachweis.

Vergleichsobjekte

Sie müssen so bezeichnet sein, dass der Mieter sie nachprüfen kann. Eine Adresse ohne Stockwerk und ohne Lage reicht dafür in der Regel nicht.

Amtliche Erhebung

Wo eine Gemeinde eine qualifizierte Erhebung führt, ist die Berufung darauf der sicherste Weg, weil sie die Beweislast verschiebt.

Die Frist vor dem Zinstermin

Das Schreiben muss dem Mieter eine bestimmte Zeit vor dem Termin zugehen, an dem die höhere Miete erstmals fällig wird. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absenden. Wer das knapp kalkuliert, verliert eine ganze Periode.

Was die Erhöhung im Nachhinein kippen kann

Eine Erhöhung, die auf einer Modernisierung beruht, hält nur so weit, wie die Maßnahme wirklich den Wohnwert erhöht hat. Der Anteil, der ohnehin fällige Instandhaltung war, ist herauszurechnen, und zwar bevor das Schreiben rausgeht.

Was im Bundesland Kärnten gilt

Ob das Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht gilt, hängt am Baujahr, an der Förderung und an der Art des Hauses, nicht am Bundesland. Diese Einordnung entscheidet vor jeder anderen Frage darüber, ob es überhaupt eine Mietobergrenze gibt.

Grundlage: § 1 Mietrechtsgesetz (MRG)

Für jedes Bundesland gilt ein eigener Richtwert je Quadratmeter. Er ist die Grundlage für die zulässige Miete in Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich und wird regelmäßig neu kundgemacht. Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung kommen dazu.

Grundlage: § 5 Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993

Ist der Mietvertrag befristet, ist vom zulässigen Hauptmietzins ein Abschlag zu machen. Er gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.

Grundlage: § 16 Abs. 7 MRG

Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Kärnten gilt die Kärntner Bauordnung, und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.

Grundlage: die Kärntner Bauordnung

Die Rechtslage in Österreich

Wann und wie erhöht werden darf

Wertsicherung nur, wenn im Vertrag vereinbart, üblich an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Der Richtwert selbst wird per Verordnung angehoben, zuletzt zum 01.04.2026. Die Anhebung ist gesetzlich GEDECKELT: höchstens 1 Prozent im Jahr 2026 und höchstens 2 Prozent im Jahr 2027. Praktisch wirkt eine Erhöhung frühestens ab der Mietperiode Mai 2026, denn das Erhöhungsschreiben darf erst mit Wirksamwerden der neuen Richtwerte abgehen und muss spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin beim Mieter sein.

Was Sie belegen und nachschlagen müssen

Aktueller Richtwert des Bundeslandes je m² (zuletzt angehoben zum 01.04.2026), ortsübliche Höhe der Lagezuschläge im Bezirk, ob das Baujahr den Vollanwendungsbereich auslöst.

Womit der Mieter die Erhöhung angreifen kann

Überschreitung des zulässigen Zinses ist bei der Schlichtungsstelle oder beim Bezirksgericht geltend zu machen. Rückforderung bei unbefristeten Verträgen drei Jahre rückwirkend, bei befristeten ab dem Ende des Vertrags gerechnet.

Grundlage: § 16 MRG (Richtwertmietzins), § 1 Abs. 4 MRG (Vollanwendungsbereich), § 16 Abs. 7 MRG (Befristungsabschlag), Richtwertgesetz. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-17.

Häufige Fragen

Kann ich eine unwirksame Erhöhung einfach neu schicken?

In der Regel ja, aber die Frist beginnt dann neu, und die Erhöhung wirkt erst ab dem späteren Termin. Für die Zwischenzeit besteht kein Nachforderungsanspruch.

Was gilt, wenn der Mieter nicht antwortet?

Das hängt am Anlass. Wo eine Zustimmung nötig ist, tritt sie durch Schweigen nicht ein, und der Weg führt über die zuständige Stelle. Wo keine nötig ist, wirkt die Erhöhung mit dem Termin.

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