Polen
Immobilien in der Woiwodschaft Masowien: was hier gilt
Was in der Woiwodschaft Masowien rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
In Masowien gilt wie im ganzen Land: Eine Mieterhöhung ist nur mit dreimonatiger Ankündigung zum Monatsende zulässig. Steigt die Miete dadurch auf mehr als drei Prozent des Wiederbeschaffungswerts der Wohnung im Jahr, braucht es zusätzlich einen besonderen Grund. Diesen Wert je Quadratmeter legt aber nicht der Staat für ganz Polen fest, sondern der Wojewode für Masowien allein, jedes Jahr neu. In einer anderen Woiwodschaft gilt für eine sonst gleiche Wohnung ein anderer Wert.
Grundlage: Ustawa o ochronie praw lokatorów z 21.06.2001, Art. 8a
Die Themen in der Woiwodschaft Masowien
- Mieterhöhung in Masowien rechtssicher begründen
Wie eine Mieterhöhung in Masowien formal hält: welcher Anlass trägt, welche Begründung zählt, welche Frist gilt.
- Vermietete Immobilie in Masowien kaufen oder verkaufen
Was in Masowien mit laufenden Mietverträgen passiert, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, und was das für beide Seiten heißt.
Was Sie in Polen selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- Geoportal
Katasterdaten, Parzellen, Fläche
Wert & Bodenwert
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