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Immobilien in der Stadt Monaco-Ville: was hier gilt
Was in der Stadt Monaco-Ville rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
Im historischen Viertel Monaco-Ville (Le Rocher) ist ein viertes Stockwerk nur zulässig, wenn es mit einem Rücksprung von mindestens 2 Metern gegenüber der Fluchtlinie der straßenseitigen Fassade errichtet wird.
Grundlage: Ordonnance Souveraine n° 3.647 vom 09.09.1966, Art. 115.1 (Fassung nach Ordonnance Souveraine n° 6.760/2018, geändert durch n° 7.005/2018)
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