Griechenland
Immobilien in der Stadt Oia: was hier gilt
Was in der Stadt Oia rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
Für die Siedlung Oia gelten zwei eigens vermessene Bauzonen: In Zone A, dem geschlossenen historischen Kern von vor 1923, braucht ein Grundstück mindestens 600 Quadratmeter Fläche und 13 Meter Straßenfront. In Zone B, dem dicht bebauten, zur Caldera hin liegenden Teil der Siedlung, sind es mindestens 2000 Quadratmeter und 25 Meter Front. In beiden Zonen darf ein Gebäude höchstens 7 Meter hoch sein.
Grundlage: Präsidialdekret vom 28.06.1993, Artikel 1 (ΦΕΚ 817/Δ/20.07.1993)
Dasselbe Dekret schreibt für Oia auch die Fassaden fest: Fensteröffnungen dürfen je Geschoss höchstens 20 Prozent der Fassadenfläche einnehmen, eine Einfriedung des Grundstücks höchstens 0,80 Meter hoch sein. Beides schützt dieselbe Sache, den freien Blick auf die Caldera und das geschlossene weiße Erscheinungsbild der Siedlung.
Grundlage: Präsidialdekret vom 28.06.1993, Artikel 2 (ΦΕΚ 817/Δ/20.07.1993)
Die Themen in der Stadt Oia
- Mieterhöhung in Oia rechtssicher begründen
Wie eine Mieterhöhung in Oia formal hält: welcher Anlass trägt, welche Begründung zählt, welche Frist gilt.
- Vermietete Immobilie in Oia kaufen oder verkaufen
Was in Oia mit laufenden Mietverträgen passiert, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, und was das für beide Seiten heißt.
Was Sie in Griechenland selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- Πιστοποιητικό Ενεργειακής Απόδοσης (ΠΕΑ)
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