Österreich
Immobilien im Bundesland Wien: was hier gilt
Was im Bundesland Wien rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
Ob das Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht gilt, hängt am Baujahr, an der Förderung und an der Art des Hauses, nicht am Bundesland. Diese Einordnung entscheidet vor jeder anderen Frage darüber, ob es überhaupt eine Mietobergrenze gibt.
Grundlage: § 1 Mietrechtsgesetz (MRG)
Für jedes Bundesland gilt ein eigener Richtwert je Quadratmeter. Er ist die Grundlage für die zulässige Miete in Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich und wird regelmäßig neu kundgemacht. Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung kommen dazu.
Grundlage: § 5 Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993
Ist der Mietvertrag befristet, ist vom zulässigen Hauptmietzins ein Abschlag zu machen. Er gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.
Grundlage: § 16 Abs. 7 MRG
Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Wien gilt die Bauordnung für Wien, und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.
Grundlage: die Bauordnung für Wien
Wien ist zugleich Bundesland und Gemeinde. Der Altbaubestand vor 1953 ist hier so groß wie nirgendwo sonst im Land, und genau dieser Bestand fällt in den Vollanwendungsbereich mit Mietobergrenze. Deshalb ist die Frage nach der zulässigen Miete hier häufiger berechtigt als anderswo.
Grundlage: § 1 Abs. 4 MRG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 MRG
Wien hat eine wohnrechtliche Schlichtungsstelle. Das ändert den Weg: Ein Streit über die Höhe des Mietzinses muss hier zuerst dort anhängig gemacht werden und kann nicht sofort zu Gericht. In Österreich gibt es solche Stellen nur in wenigen Gemeinden, überall sonst führt der Weg direkt zum Bezirksgericht.
Grundlage: § 39 Abs. 1 MRG
Für geförderte Wohnungen und für Gemeindewohnungen gelten in Wien eigene Vergaberegeln des Landes. Sie stehen neben dem Mietrechtsgesetz und nicht an seiner Stelle: Wer eine solche Wohnung bekommt, entscheidet die Stadt nach ihren Kriterien, die Miethöhe aber weiterhin das Bundesrecht.
Grundlage: Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989)
Die Themen im Bundesland Wien
- Mieterhöhung in Wien rechtssicher begründen
Wie eine Mieterhöhung in Wien formal hält: welcher Anlass trägt, welche Begründung zählt, welche Frist gilt.
- Vermietete Immobilie in Wien kaufen oder verkaufen
Was in Wien mit laufenden Mietverträgen passiert, wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, und was das für beide Seiten heißt.
Welche amtlichen Karten es im Bundesland Wien gibt
Karten sind hier Landessache, und deshalb liegt nicht überall dasselbe vor. Was hier aufgeführt ist, wurde an den amtlichen Diensten selbst geprüft.
Liegt vor
Hochwasser, Lärm, Kataster, Radon, Widmung, Denkmalschutz, Solar.
Davon kommt Widmung, Denkmalschutz, Solar aus einer eigenen Landesebene, die es nicht in jedem Bundesland gibt.
Liegt hier nicht vor
Starkregen, Naturgefahren, Industrie, Altlasten, Geplante Bebauung. Das heißt nicht, dass es kein Thema ist, sondern dass es dafür hier keinen amtlichen Kartendienst gibt. Eine fehlende Karte ist keine Entwarnung.
Was Sie in Österreich selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- BEV Grundstücksdatenbank & Kataster
Amtliche Grundstücksdaten, Grenzen, Fläche
Wert & Bodenwert
- Immobilienpreisspiegel (WKO)
Durchschnittliche Quadratmeterpreise nach Bezirk und Objekttyp
Wert & Bodenwert
- Landes-Energieausweisdatenbank (ZEUS)
Registrierter Energieausweis, HWB und Gültigkeit
Energie
- Kaufpreissammlung / IMMOunited
Tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Objekte
Markt & Transaktionen
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