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Für Verkäufer

Immobilie bewerten lassen

Zum Orientieren reicht oft eine Online-Bewertung. Ein Verkehrswertgutachten brauchen Sie, wenn eine Stelle es verlangt, etwa Gericht, Finanzamt oder Bank.

Wer bewertet

Ein Sachverständiger besichtigt das Objekt und erstellt ein Gutachten. Auch der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert bebauter und unbebauter Grundstücke (§ 193 Abs. 1 BauGB).

Eine Online-Bewertung rechnet ohne Besichtigung. Sie gibt Orientierung und ersetzt kein Gutachten.

Wann was

Für die Preisvorstellung vor dem Verkauf genügt meist die Einschätzung. Bei Erbe, Scheidung oder Streit mit dem Finanzamt wird häufig ein Gutachten verlangt.

Dahinter stehen über 15.000 amtliche Datenquellen aus Europa.

Grundlage: §§ 193 und 194 BauGB.

Mehr dazu: Für Verkäufer, Gutachten oder Online-Bewertung?, Welche Unterlagen Sie zum Verkauf brauchen

Fragen

Ist eine Online-Bewertung ein Gutachten?

Nein. Ein Gutachten setzt einen Sachverständigen voraus, der das Objekt in der Regel besichtigt.

Fertig in 8 bis 15 Minuten.
Jede Zahl mit Quelle und Prüfnummer.

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