Gutachten oder Online-Bewertung?
Eine Online-Bewertung gibt Orientierung vor einer Entscheidung. Ein Verkehrswertgutachten brauchen Sie, wenn eine Stelle es verlangt, etwa Gericht, Finanzamt oder Bank.
Der Unterschied
Das Gutachten stammt von einem Sachverständigen, der das Objekt besichtigt und die Verfahren der ImmoWertV anwendet. Eine Online-Bewertung rechnet ohne Besichtigung und ersetzt es nicht.
Beide meinen den Verkehrswert: den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Wann was
Zum Orientieren, Vergleichen und Verhandeln reicht eine Einschätzung. Für Erbstreit, Scheidung oder Streit mit dem Finanzamt wird meist ein Gutachten verlangt.
Grundlage: § 194 BauGB (Verkehrswert), ImmoWertV.
Mehr dazu: Verkehrswertgutachten, Marktwert, Gutachten im Vergleich
Fragen
Ist eine Online-Bewertung ein Gutachten?
Nein. Ein Gutachten setzt einen Sachverständigen voraus. Eine Einschätzung ersetzt es nicht.