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Spanien · Cuenca

Was Sie in Cuenca vor dem Kauf prüfen sollten

Nach der Unterschrift verschiebt sich die Beweislast. Vorher muss der Verkäufer offenlegen, nachher müssen Sie beweisen. Deshalb ist die Reihenfolge der Prüfung wichtiger als ihre Tiefe.

Was der Verkäufer von sich aus sagen muss

Jede der hier behandelten Rechtsordnungen kennt Umstände, die der Verkäufer ungefragt offenlegen muss. Verschweigt er einen davon, hilft ihm auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nicht. Das ist der stärkste Hebel, den ein Käufer hat, und er wirkt nur, wenn man weiß, was auf diese Liste gehört.

Wie weit ein Haftungsausschluss trägt

Der Satz, gekauft werde wie besichtigt, steht in fast jedem Vertrag. Er deckt weniger ab, als die meisten annehmen.

Arglist

Wer einen Mangel kennt und verschweigt, kann sich auf keinen Ausschluss berufen. Das gilt in allen hier behandelten Ländern.

Zugesicherte Eigenschaften

Was der Verkäufer ausdrücklich zusagt, etwa eine Wohnfläche oder eine Nutzung als Wohnraum, bleibt trotz Ausschluss verbindlich.

Die Unterlagen, deren Fehlen etwas bedeutet

Manche Unterlagen fehlen aus Nachlässigkeit, andere fehlen aus einem Grund. Eine Baugenehmigung, die niemand findet, eine Nutzungsbewilligung, die es nicht gibt, ein Protokoll der Eigentümerversammlung, das nicht herausgegeben wird: In diesen drei Fällen ist das Fehlen selbst der Befund.

Die Lasten, die nicht im Exposé stehen

Wegerechte, Wohnrechte auf Lebenszeit, Vorkaufsrechte einer Gemeinde und Altlastenverdacht stehen in Registern, nicht in der Anzeige. Sie mindern den Wert und schränken die Nutzung ein, und sie gehen auf den Käufer über.

Was in der Stadt Cuenca gilt

Für die Altstadt von Cuenca gibt die Höhentabelle des Plans die zulässige Metergrenze nach Stockwerkszahl vor, sofern keine abweichende Vorgabe je Straßenzug besteht: 3,20 Meter bei einem Geschoss, 6,20 Meter bei zweien, 9,20 Meter bei dreien, 12,10 Meter bei vieren, 14,00 Meter bei fünf Geschossen, danach 2,90 Meter je weiterem Geschoss.

Grundlage: PECA Cuenca, Artikel 3.4 (Regulación de Alturas); endgültig beschlossen 31.07.2000

Fassaden in der Altstadt von Cuenca dürfen nur mit farbigem Gipsputz oder mit Kalkmörtel-Putz verputzt werden, Natursteinverkleidung nur an Gewänden, Stürzen oder Sockeln und nur dort, wo das traditionell üblich ist. Bei den Farben sind reine Grundfarben, Schwarz und dunkle Grautöne verboten, erlaubt sind helle und bläuliche Grautöne sowie ungesättigte warme Farben. Mehr als zwei Putzfarben je Fassadenfläche sind nicht zulässig.

Grundlage: PECA Cuenca, Artikel 4.11 (Materiales) und Artikel 4.12 (Colores); endgültig beschlossen 31.07.2000

Dächer in der Altstadt von Cuenca müssen durchgehende Schrägdächer mit einer Neigung zwischen 20 und 30 Grad sein, gedeckt mit handgefertigtem gebogenem Tonziegel in Naturfarbe zwischen mattem Rot und Ocker, wahlweise mit vergleichbarem wiederverwendetem Altziegel. Asphalt- oder Kunststoffbahnen als Deckung sind ausdrücklich verboten, die Firsthöhe darf die Traufhöhe um höchstens 4 Meter übersteigen.

Grundlage: PECA Cuenca, Artikel 4.7 (Cubiertas); endgültig beschlossen 31.07.2000

Die Rechtslage in Spanien

Wie lange der Verkäufer haftet

Sechs Monate ab der Übergabe.

Bis wann ein Mangel gemeldet sein muss

Die sechs Monate sind zugleich die Frist für die Klage. Eine außergerichtliche Mahnung hält sie NICHT an, nur eine Klage bei Gericht wahrt sie. Der Grund dafür ist ihre Rechtsnatur: Es ist eine Ausschlussfrist (caducidad), keine Verjährung. Sie wird deshalb weder gehemmt noch unterbrochen und läuft unaufhaltsam ab. Wer den Mangel im fünften Monat entdeckt, hat noch einen Monat für die Klage, nicht mehr.

Wie weit ein Haftungsausschluss trägt

Ja, aber nur wenn zwei Bedingungen zugleich erfüllt sind: der Ausschluss wurde ausdrücklich vereinbart, und der Verkäufer kannte den Mangel wirklich nicht.

Wann der Ausschluss nicht trägt

Kannte der Verkäufer den Mangel, trägt die Klausel nicht und er schuldet zusätzlich Schadenersatz. Die Kenntnis müssen Sie beweisen.

Was Sie verlangen können

Sie wählen zwischen Rückgabe gegen den Kaufpreis und Preisminderung. Bei Kenntnis des Verkäufers zusätzlich Schadenersatz.

Grundlage: Art. 1484, 1485, 1486, 1490 Código Civil. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Reicht eine Besichtigung, um Mängel zu erkennen?

Für sichtbare Mängel ja, und genau deshalb haftet der Verkäufer für sie meist nicht. Die teuren Fälle betreffen das, was man nicht sieht: Feuchtigkeit hinter Verkleidung, fehlende Genehmigungen, beschlossene Sonderumlagen.

Was, wenn die Fläche im Vertrag nicht stimmt?

Ob eine Abweichung einen Anspruch auslöst, hängt davon ab, ob die Fläche zugesichert oder nur beschrieben war, und wie groß die Abweichung ist. Die Schwelle ist je nach Land verschieden.

Kann ich nach der Unterschrift noch zurück?

Nur in engen Grenzen. Deshalb gehört jede Prüfung vor die Unterschrift, und deshalb ist eine Frist zwischen Entwurf und Beurkundung wertvoller als jede Zusicherung danach.

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