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Schweden · Kalmar

Altlasten in Kalmar prüfen

Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.

Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind

Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.

Was einen Verdacht begründet

Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.

Wer zahlt

Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.

Was das für den Preis bedeutet

Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.

Was in der Stadt Kalmar gilt

Für das Grundstück Drottningen 1 im historischen Kern von Kalmar (Kvarnholmen) legt eine seit April 2026 rechtskräftige Detaljplan eine maximale Firsthöhe von 6,5 Metern und eine maximale Gesamthöhe von 9,7 Metern für bauliche Erweiterungen fest, ausdrücklich zum Schutz des als Bodendenkmal eingetragenen Stadtkerns.

Grundlage: Detaljplan Drottningen 1 m.fl., Kvarnholmen, Kalmar kommun, Egenskapsbestämmelser för kvartersmark; rechtskräftig seit 20.04.2026

Die Rechtslage in Schweden

Wo Altlasten verzeichnet sind

Die länsstyrelse und die Kommunen führen Verzeichnisse potenziell verunreinigter Flächen (förorenade områden).

Wer dafür haftet

Primär haftet der Betreiber (verksamhetsutövare), der die Verunreinigung verursacht hat. Ist kein Betreiber greifbar, haftet, wer die Immobilie nach dem 1. Januar 1999 erworben hat und dabei die Verunreinigung kannte oder hätte entdecken müssen. Der Käufer haftet also subsidiaer bei Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis.

Grundlage: Altlasten Schweden. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?

Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.

Reicht ein Blick ins Register?

Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.

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