Dänemark · Nyborg
Was Sie in Nyborg vor dem Kauf prüfen sollten
Nach der Unterschrift verschiebt sich die Beweislast. Vorher muss der Verkäufer offenlegen, nachher müssen Sie beweisen. Deshalb ist die Reihenfolge der Prüfung wichtiger als ihre Tiefe.
Was der Verkäufer von sich aus sagen muss
Jede der hier behandelten Rechtsordnungen kennt Umstände, die der Verkäufer ungefragt offenlegen muss. Verschweigt er einen davon, hilft ihm auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nicht. Das ist der stärkste Hebel, den ein Käufer hat, und er wirkt nur, wenn man weiß, was auf diese Liste gehört.
Wie weit ein Haftungsausschluss trägt
Der Satz, gekauft werde wie besichtigt, steht in fast jedem Vertrag. Er deckt weniger ab, als die meisten annehmen.
Arglist
Wer einen Mangel kennt und verschweigt, kann sich auf keinen Ausschluss berufen. Das gilt in allen hier behandelten Ländern.
Zugesicherte Eigenschaften
Was der Verkäufer ausdrücklich zusagt, etwa eine Wohnfläche oder eine Nutzung als Wohnraum, bleibt trotz Ausschluss verbindlich.
Die Unterlagen, deren Fehlen etwas bedeutet
Manche Unterlagen fehlen aus Nachlässigkeit, andere fehlen aus einem Grund. Eine Baugenehmigung, die niemand findet, eine Nutzungsbewilligung, die es nicht gibt, ein Protokoll der Eigentümerversammlung, das nicht herausgegeben wird: In diesen drei Fällen ist das Fehlen selbst der Befund.
Die Lasten, die nicht im Exposé stehen
Wegerechte, Wohnrechte auf Lebenszeit, Vorkaufsrechte einer Gemeinde und Altlastenverdacht stehen in Registern, nicht in der Anzeige. Sie mindern den Wert und schränken die Nutzung ein, und sie gehen auf den Käufer über.
Was in der Stadt Nyborg gilt
In der historischen Altstadt und Wallanlage von Nyborg dürfen Fassadenschilder aus losen Buchstaben, Logos oder direkt aufgemalter Schrift generell nicht höher als 40 Zentimeter sein.
Grundlage: Lokalplan nr. 306 'Nyborg bykerne og voldanlæg', § 14.9; Nyborg Byråd, beschlossen 17.12.2019
Im selben Gebiet darf die Bauhöhe von Neubauten 12 Meter nicht übersteigen, außer bei besonders gekennzeichneten Gebäuden in eigens dafür bestimmten Baufeldern, wo bis zu 5 Geschosse zulässig sind.
Grundlage: Lokalplan nr. 306 'Nyborg bykerne og voldanlæg', § 6.5; Nyborg Byråd, beschlossen 17.12.2019
Die Rechtslage in Dänemark
Wie lange der Verkäufer haftet
Legt eine Privatperson keine Zustandsberichte vor, haftet sie für verdeckte Mängel bis zu 10 Jahre ab dem Tag der Übergabe, und der Käufer verliert seinen Anspruch spätestens 3 Jahre nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen. Nutzt der Verkäufer dagegen das Hausprüfverfahren (siehe nächste Frage), kann er sich von der Haftung für die bauliche Beschaffenheit befreien.
Bis wann ein Mangel gemeldet sein muss
Der Käufer muss einen entdeckten Mangel 'inden rimelig tid' (innerhalb angemessener Zeit) nach der Entdeckung beim Verkäufer melden, sonst kann er sein Recht durch Untätigkeit verlieren. Eine feste Zahl an Tagen oder Monaten steht nicht im Gesetz, die angemessene Zeit hängt von der Art des Mangels ab. Zusätzlich muss der Anspruch innerhalb der Verjährung von 3 Jahren ab Entdeckung verfolgt werden.
Wie weit ein Haftungsausschluss trägt
Ja. Der Verkäufer befreit sich, indem er dem Käufer vor Vertragsschluss einen gültigen Zustandsbericht (tilstandsrapport) und einen Elektrobericht (elinstallationsrapport) übergibt, ein Angebot für eine Eigentümerwechselversicherung macht, anbietet die Hälfte der Prämie zu zahlen und schriftlich über die Wirkung aufklärt. Dieses Verfahren heißt 'huseftersynsordningen'. Eine bloße Klausel wie 'som beset' oder 'som den er og forefindes' (gekauft wie besichtigt) befreit einen privaten Verkäufer nicht, wenn er die Wirkung über dieses Verfahren hätte erreichen können.
Wann der Ausschluss nicht trägt
Die Befreiung gilt nicht, wenn der Verkäufer arglistig gehandelt hat ('svig', bewusstes Verschweigen) oder grob fahrlässig war ('grov uagtsomhed'), wenn er eine Garantie gegeben hat, bei Mängeln die erst nach dem Datum des Berichts entstanden sind sowie bei rechtswidrigen Strom-, Heizungs- und Sanitärinstallationen oder Verstößen gegen öffentliches Recht. Der Käufer muss beweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte oder kennen musste und ihn nicht mitgeteilt hat.
Was Sie verlangen können
Der Käufer kann eine Preisminderung ('forholdsmæssigt afslag') verlangen, dafür braucht er kein Verschulden des Verkäufers, der Mangel muss aber über einer Bagatellgrenze von etwa 2 bis 8 Prozent des Kaufpreises liegen. Rücktritt ('ophævelse') geht nur bei einem wesentlichen Mangel. Schadenersatz ('erstatning') bekommt er nur, wenn der Verkäufer schuldhaft oder arglistig gehandelt hat. Eine Reparatur kann er von einer Privatperson in der Regel nicht verlangen. Eine feste gesetzliche Reihenfolge gibt es nicht.
Grundlage: Lov om forbrugerbeskyttelse ved erhvervelse af fast ejendom (regelt die huseftersynsordning: tilstandsrapport, elinstallationsrapport und Angebot einer ejerskifteforsikring mit Hälfte der Prämie); Forældelsesloven § 3 Abs. 1 (drei Jahre ab Kenntnis). Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-27.
Häufige Fragen
Reicht eine Besichtigung, um Mängel zu erkennen?
Für sichtbare Mängel ja, und genau deshalb haftet der Verkäufer für sie meist nicht. Die teuren Fälle betreffen das, was man nicht sieht: Feuchtigkeit hinter Verkleidung, fehlende Genehmigungen, beschlossene Sonderumlagen.
Was, wenn die Fläche im Vertrag nicht stimmt?
Ob eine Abweichung einen Anspruch auslöst, hängt davon ab, ob die Fläche zugesichert oder nur beschrieben war, und wie groß die Abweichung ist. Die Schwelle ist je nach Land verschieden.
Kann ich nach der Unterschrift noch zurück?
Nur in engen Grenzen. Deshalb gehört jede Prüfung vor die Unterschrift, und deshalb ist eine Frist zwischen Entwurf und Beurkundung wertvoller als jede Zusicherung danach.
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