Deutschland · Thüringen
Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten in Thüringen prüfen
Ein Grundstück kann Rechte tragen, die jemand anderem gehören. Sie stehen in einem Register, nicht im Exposé, und sie gehen auf den Käufer über.
Was überhaupt auf einem Grundstück liegen kann
Das Recht eines Nachbarn, über Ihren Grund zu fahren. Das Recht einer Person, bis an ihr Lebensende in einem Teil des Hauses zu wohnen. Das Recht eines Versorgers, eine Leitung zu unterhalten. Jedes davon mindert den Wert, und keines sieht man bei der Besichtigung.
Wo sie stehen und wo nicht
Die meisten stehen im Grundbuch oder im Eigentumsregister des Landes. Manche wirken auch ohne Eintragung, etwa wenn sie über lange Zeit ausgeübt wurden. Genau die sind die gefährlichen, weil ein sauberer Registerauszug sie nicht zeigt.
Eingetragene Lasten
Sie stehen in der Abteilung für Belastungen. Wer den Auszug liest, sieht sie, und wer ihn nicht liest, kauft sie mit.
Nicht eingetragene Nutzungen
Ein Weg, den der Nachbar seit dreißig Jahren benutzt, kann auch ohne Eintragung ein Recht begründen. Achten Sie auf sichtbare Spuren einer Nutzung durch andere.
Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit wert ist
Es senkt den Wert erheblich, und zwar berechenbar: nach der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person und dem Mietwert des betroffenen Teils. Wer ein Objekt mit Wohnrecht zum vollen Preis kauft, zahlt zweimal.
Ob sie sich löschen lassen
Nur mit Zustimmung des Berechtigten, und die kostet in aller Regel Geld. Rechnen Sie nicht damit, dass sich das nach dem Kauf klären lässt: Die Verhandlungsposition ist danach schlechter als davor.
Was im Bundesland Thüringen gilt
Die Mietpreisbremse gilt nicht im ganzen Land, sondern nur in Gemeinden, die die Landesregierung durch Rechtsverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt hat. Ohne diese Verordnung gibt es hier keine Obergrenze bei der Neuvermietung.
Grundlage: § 556d Abs. 2 BGB
Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Vertrag liegt im Regelfall bei zwanzig Prozent in drei Jahren. Auf fünfzehn Prozent gesenkt wird sie nur dort, wo die Landesregierung das per Verordnung angeordnet hat.
Grundlage: § 558 Abs. 3 BGB
Den Steuersatz der Grunderwerbsteuer setzt jedes Bundesland selbst fest. Deshalb kostet derselbe Kaufpreis je nach Bundesland unterschiedlich viel Steuer.
Grundlage: Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG in Verbindung mit § 11 GrEStG
Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Thüringen gilt die Thüringer Bauordnung (ThürBO), und damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist, welche Abstände einzuhalten sind und wie lange die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.
Grundlage: die Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Die Rechtslage in Deutschland
Welche Lasten es gibt
Grunddienstbarkeiten wie Wegerecht und Leitungsrecht, dazu Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallast und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten.
Ob sie den Käufer binden
Diese Rechte haften am Grundstück, nicht an der Person; ein Verkauf ändert nichts, sie gehen auf den Erwerber über. Der Käufer übernimmt jede eingetragene Last. Umgekehrt gilt: Eine nur vereinbarte, aber nicht eingetragene Dienstbarkeit besteht gegenüber dem Erwerber nicht; die Eintragung ist keine Formalität, sondern die Rechtsquelle selbst, und der gutgläubige Käufer darf sich auf den Inhalt des Grundbuchs verlassen. Eine schmale Ausnahme läuft in die andere Richtung: Das Notwegrecht eines Grundstücks ohne Anschluss an einen öffentlichen Weg entsteht unmittelbar aus dem Gesetz und bindet jeden Nachfolger, obwohl dazu nichts im Grundbuch steht.
Grundlage: Dienstbarkeiten Deutschland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer Lasten offenlegen?
Ja, soweit sie für Ihre Entscheidung wesentlich sind. Da sie meist eingetragen sind, hilft ihm ein Verschweigen ohnehin nicht: Sie können den Auszug selbst anfordern, und das sollten Sie vor jeder Unterschrift tun.
Gilt ein Wegerecht auch gegen mich als neuen Eigentümer?
In aller Regel ja. Eingetragene Lasten binden jeden Eigentümer, nicht nur den, der sie eingeräumt hat. Genau dafür sind sie eingetragen.
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