Spanien · Vitoria-Gasteiz
Was Sie in Vitoria-Gasteiz vor dem Kauf prüfen sollten
Nach der Unterschrift verschiebt sich die Beweislast. Vorher muss der Verkäufer offenlegen, nachher müssen Sie beweisen. Deshalb ist die Reihenfolge der Prüfung wichtiger als ihre Tiefe.
Was der Verkäufer von sich aus sagen muss
Jede der hier behandelten Rechtsordnungen kennt Umstände, die der Verkäufer ungefragt offenlegen muss. Verschweigt er einen davon, hilft ihm auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nicht. Das ist der stärkste Hebel, den ein Käufer hat, und er wirkt nur, wenn man weiß, was auf diese Liste gehört.
Wie weit ein Haftungsausschluss trägt
Der Satz, gekauft werde wie besichtigt, steht in fast jedem Vertrag. Er deckt weniger ab, als die meisten annehmen.
Arglist
Wer einen Mangel kennt und verschweigt, kann sich auf keinen Ausschluss berufen. Das gilt in allen hier behandelten Ländern.
Zugesicherte Eigenschaften
Was der Verkäufer ausdrücklich zusagt, etwa eine Wohnfläche oder eine Nutzung als Wohnraum, bleibt trotz Ausschluss verbindlich.
Die Unterlagen, deren Fehlen etwas bedeutet
Manche Unterlagen fehlen aus Nachlässigkeit, andere fehlen aus einem Grund. Eine Baugenehmigung, die niemand findet, eine Nutzungsbewilligung, die es nicht gibt, ein Protokoll der Eigentümerversammlung, das nicht herausgegeben wird: In diesen drei Fällen ist das Fehlen selbst der Befund.
Die Lasten, die nicht im Exposé stehen
Wegerechte, Wohnrechte auf Lebenszeit, Vorkaufsrechte einer Gemeinde und Altlastenverdacht stehen in Registern, nicht in der Anzeige. Sie mindern den Wert und schränken die Nutzung ein, und sie gehen auf den Käufer über.
Was in der Stadt Vitoria-Gasteiz gilt
Im mittelalterlichen Kern von Vitoria-Gasteiz ist bei Balkonen die Höhe der Brüstung an die Geschosszahl des Gebäudes gekoppelt: mindestens 0,90 Meter im Regelfall, mindestens 0,95 Meter ab vier Geschossen und mindestens 1,05 Meter ab fünf Geschossen. Der Balkon selbst darf höchstens 0,40 Meter auskragen und höchstens 0,12 Meter dick sein, waagrechte Zwischenstreben in der Brüstung sind verboten.
Grundlage: Texto Refundido des Plan Especial de Rehabilitación Integrada del Casco Medieval de Vitoria-Gasteiz (PERI-1), Artikel 43 Absatz 5; endgültig beschlossen 27.09.2006, BOTHA Nr. 24 vom 26.02.2007, konsolidierter Stand Oktober 2017
Für Fassaden im mittelalterlichen Kern von Vitoria-Gasteiz sind nur Naturstein oder steinähnliche Ausführungen wie Kalkmörtel, Stuck oder mineralische Anstriche erlaubt. Verboten sind Keramikverkleidungen, polierter Marmor oder Granit, polierter Terrazzo, glänzende oder halbglänzende Farben sowie Sichtziegel. Die Fenster müssen stets höher als breit sein, nur im obersten Geschoss sind quadratische Fenster erlaubt.
Grundlage: PERI-1 Vitoria-Gasteiz, Artikel 43 Absatz 1 und 4; mittelalterlicher Kern, konsolidierter Stand Oktober 2017
Beim Dach schreibt der Plan für den mittelalterlichen Kern von Vitoria-Gasteiz ein Satteldach mit einer Neigung zwischen 25 und 40 Prozent vor, gedeckt mit gebogenem romanischem Keramikziegel. Der First verläuft in der Regel giebelseitig, ein drittes, zur Straßenecke hin geneigtes Dachfeld ist ausdrücklich verboten. Ein Rand in Form einer Traufe oder eines Gesimses ist an jeder Hauptfassade Pflicht.
Grundlage: PERI-1 Vitoria-Gasteiz, Artikel 42 Absatz 8 und Artikel 43 Absatz 8; mittelalterlicher Kern, konsolidierter Stand Oktober 2017
Die Rechtslage in Spanien
Wie lange der Verkäufer haftet
Sechs Monate ab der Übergabe.
Bis wann ein Mangel gemeldet sein muss
Die sechs Monate sind zugleich die Frist für die Klage. Eine außergerichtliche Mahnung hält sie NICHT an, nur eine Klage bei Gericht wahrt sie. Der Grund dafür ist ihre Rechtsnatur: Es ist eine Ausschlussfrist (caducidad), keine Verjährung. Sie wird deshalb weder gehemmt noch unterbrochen und läuft unaufhaltsam ab. Wer den Mangel im fünften Monat entdeckt, hat noch einen Monat für die Klage, nicht mehr.
Wie weit ein Haftungsausschluss trägt
Ja, aber nur wenn zwei Bedingungen zugleich erfüllt sind: der Ausschluss wurde ausdrücklich vereinbart, und der Verkäufer kannte den Mangel wirklich nicht.
Wann der Ausschluss nicht trägt
Kannte der Verkäufer den Mangel, trägt die Klausel nicht und er schuldet zusätzlich Schadenersatz. Die Kenntnis müssen Sie beweisen.
Was Sie verlangen können
Sie wählen zwischen Rückgabe gegen den Kaufpreis und Preisminderung. Bei Kenntnis des Verkäufers zusätzlich Schadenersatz.
Grundlage: Art. 1484, 1485, 1486, 1490 Código Civil. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Reicht eine Besichtigung, um Mängel zu erkennen?
Für sichtbare Mängel ja, und genau deshalb haftet der Verkäufer für sie meist nicht. Die teuren Fälle betreffen das, was man nicht sieht: Feuchtigkeit hinter Verkleidung, fehlende Genehmigungen, beschlossene Sonderumlagen.
Was, wenn die Fläche im Vertrag nicht stimmt?
Ob eine Abweichung einen Anspruch auslöst, hängt davon ab, ob die Fläche zugesichert oder nur beschrieben war, und wie groß die Abweichung ist. Die Schwelle ist je nach Land verschieden.
Kann ich nach der Unterschrift noch zurück?
Nur in engen Grenzen. Deshalb gehört jede Prüfung vor die Unterschrift, und deshalb ist eine Frist zwischen Entwurf und Beurkundung wertvoller als jede Zusicherung danach.
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