Belgien
Immobilien im Gewest Brüssel: was hier gilt
Was im Gewest Brüssel rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
In der Region Brüssel gilt für Wohnungsmieten ein eigenes Referenzmietgitter (grille indicative des loyers), das die zulässige Miete anhand von Fläche, Gebäudetyp, Gemeinde und Zustand der Wohnung errechnet. Seit Mai 2025 darf die vereinbarte Miete in Brüssel diesen Referenzwert um höchstens 20 Prozent übersteigen, eine feste Grenze, die es in den anderen beiden belgischen Regionen so nicht gibt. Liegt die Miete darüber, kann der Mieter vor der eigens dafür geschaffenen Paritätischen Mietkommission (commission paritaire locative) eine Herabsetzung verlangen. Wer in Brüssel eine Wohnung mietet, prüft deshalb zuerst den Referenzwert seiner Adresse, nicht nur den verlangten Preis.
Grundlage: Ordonnance vom 28.10.2021 zur Einrichtung der Commission paritaire locative; Ordonnance vom Mai 2025 zur Begrenzung auf 20 Prozent über dem Referenzmietgitter, Referenzwerte zuletzt im Januar 2026 an den Gesundheitsindex angepasst
Die Themen im Gewest Brüssel
- Ist meine Miete in Brüssel zu hoch?
Liegt Ihre Miete in Brüssel über der gesetzlichen Grenze? Welche Regel gilt, welche Frist läuft, was Sie zurückfordern können.
- Betriebskostenabrechnung in Brüssel prüfen
Welche Posten in Brüssel umlagefähig sind, bis wann abgerechnet sein muss und wie lange Sie widersprechen können.
- Mieterhöhung in Brüssel prüfen
Ob die Erhöhung in Brüssel zulässig ist: welche Form nötig war, welche Obergrenze gilt und bis wann Sie widersprechen können.
Was Sie in Belgien selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- CadGIS Kataster
Katasterdaten, Parzellen, Fläche
Wert & Bodenwert
- EPC Energieprestatiecertificaat (VEKA/Wallonie/Brüssel)
Registriertes Energiezertifikat
Energie
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