Zum Inhalt springen

Griechenland · Mykonos

Betriebskostenabrechnung in Mykonos prüfen

Die meisten falschen Abrechnungen sind nicht falsch gerechnet. Sie enthalten Posten, die gar nicht umgelegt werden dürfen. Deshalb ist die erste Prüfung eine Liste und keine Rechnung.

Prüfen Sie zuerst, ob überhaupt etwas umgelegt werden darf

In mehreren Ländern schuldet ein Mieter ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag keine Betriebskosten. Dann ist die vereinbarte Miete eine Inklusivmiete, und die gesamte Abrechnung entfällt. Diese Frage steht vor jeder einzelnen Position.

Der Katalog: was auf die Liste darf

Ist die Umlage vereinbart, entscheidet ein Katalog, welche Kosten überhaupt in Frage kommen. Er ist je nach Land abschließend oder offen, und dieser Unterschied entscheidet über den Ausgang jeder Beanstandung.

Abschließender Katalog

Steht ein Posten nicht im Gesetz, darf er nicht umgelegt werden, auch nicht mit einer Klausel im Vertrag. Eine solche Klausel ist dann wirkungslos.

Offener Katalog

Umgelegt werden darf, was vereinbart ist. Dann verschiebt sich die Prüfung vom Gesetz in den Vertrag, und die entscheidende Frage lautet, ob der Posten dort einzeln benannt ist.

Die drei Klassiker, die selten hineingehören

Drei Posten sind in mehreren Ländern ausdrücklich ausgenommen und tauchen trotzdem regelmäßig in Abrechnungen auf. Wer nur diese drei prüft, hat den größten Teil der strittigen Beträge erfasst.

Verwaltungskosten

Die Vergütung der Hausverwaltung. Sie steht in mehreren Ländern ausdrücklich nicht im Katalog und wird trotzdem regelmäßig weitergegeben, oft versteckt in einer Sammelposition.

Instandhaltung und Reparaturen

Was kaputt war und repariert wurde, trägt in aller Regel der Eigentümer. Der Unterschied zur laufenden Wartung ist die Trennlinie, an der die meisten Abrechnungen scheitern.

Leerstandsanteile

Kosten für leerstehende Wohnungen im Haus gehören nicht auf die Abrechnung der vermieteten. Fällt auf, wenn die umgelegte Fläche kleiner ist als die Gesamtfläche des Hauses.

Die zwei Fristen

Es gibt fast überall zwei: eine für den Vermieter, bis wann er abrechnen muss, und eine für Sie, bis wann Sie widersprechen können. Die erste kann eine Nachforderung vollständig entwerten, die zweite kann Ihre Beanstandung entwerten. Beide laufen still.

Ihr Recht, die Belege zu sehen

Eine Abrechnung ohne Einsicht in die Rechnungen ist nicht prüfbar. Das Recht, die Belege einzusehen, besteht in den hier behandelten Ländern unabhängig davon, ob die Abrechnung plausibel aussieht.

Was in der Stadt Mykonos gilt

Im historischen Kernbereich (Tomeas A) von Mykonos-Stadt sind Gebäude auf höchstens zwei Geschosse und eine Höchsthöhe von 7,50 Metern begrenzt, einschließlich einer massiven Brüstung, gestaffelt je nach Geländeneigung.

Grundlage: Προεδρικό Διάταγμα της 13-08-1976, ΦΕΚ 336/Δ/1976, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe δ

Im selben Kernbereich von Mykonos-Stadt darf die bebaute Fläche höchstens 50 Prozent des Grundstücks betragen, mit einem höchstzulässigen Bebauungskoeffizienten von 0,5.

Grundlage: Προεδρικό Διάταγμα της 13-08-1976, ΦΕΚ 336/Δ/1976, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe γ und ε

Die Rechtslage in Griechenland

Wann überhaupt verrechnet werden darf

Der Mieter trägt üblicherweise den Verbrauch und seinen Anteil an den koinóchrista, der Vermieter meist nur die Versicherung. Was genau der Mieter trägt, richtet sich nach dem Vertrag.

Was auf die Abrechnung darf

Der Katalog ist offen, nur bei Vereinbarung. Umlagefähig sind Strom, Wasser und Gas nach Verbrauch, Anteil an den Gemeinschaftskosten (koinóchrista): Reinigung, Aufzug, Beleuchtung der gemeinsamen Teile, in Häusern mit Zentralheizung der Anteil am Heizöl und Internet, wenn vereinbart.

Was nicht auf die Abrechnung darf

Nicht umlagefähig sind Gebäudeversicherung, die trägt meist der Vermieter und Strukturreparaturen und Instandhaltung der Substanz. Steht einer dieser Posten auf Ihrer Abrechnung, ist das der erste Punkt Ihrer Einwendung.

Die Fristen

Die koinóchrista rechnet die Hausverwaltung monatlich ab. Streit über die Höhe entscheidet das Gericht.

Grundlage: Astikos Kodikas (Zivilgesetzbuch), Art. 574 ff.; die Gemeinschaftskosten (koinóchrista) nach der Wohnungseigentums-Ordnung. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-27.

Häufige Fragen

Muss ich eine Nachzahlung leisten, solange ich die Abrechnung prüfe?

Eine Nachforderung wird erst fällig, wenn die Abrechnung formell in Ordnung ist. Ist sie es nicht, ist auch die Nachzahlung nicht fällig. Zahlen Sie unter Vorbehalt, wenn Sie den Streit nicht eskalieren wollen, aber Ihre Einwendungen behalten möchten.

Was gilt, wenn der Vermieter zu spät abrechnet?

In mehreren Ländern verliert er dann den Anspruch auf eine Nachzahlung, ein Guthaben müssen Sie aber weiterhin bekommen. Die Frist wirkt also nur in eine Richtung.

Wie lange kann ich rückwirkend prüfen?

Das hängt an der Einwendungsfrist Ihres Landes und daran, wann Ihnen die Abrechnung zugegangen ist. Abgelaufene Jahre lassen sich in der Regel nicht mehr aufrollen, auch wenn der Fehler eindeutig ist.

Weiter

Bereit, eine Immobilie zu prüfen?

In wenigen Minuten haben Sie einen vollständigen, vorsichtig gerechneten Bericht als PDF. Kein Termin, kein Papierkram.

Immobilie prüfen

Im Testbetrieb kostenlos. Danach 29,99 € je Bericht inkl. USt, ohne Abo.

Sie wollen Ihre eigene Immobilie bewerten? Hier entlang.

Auf dem Laufenden bleiben

Wir schreiben selten und nur, wenn es wirklich hilfreich ist: neue Funktionen, Markt-Einordnungen, Tipps rund um Kauf, Verkauf und Miete.

Höchstens zweimal im Jahr: neue Funktionen, Markt-Einordnungen und Tipps zu Kauf, Verkauf und Miete. Jederzeit abbestellbar. Keine Weitergabe an Dritte.

Fertig in 8 bis 15 Minuten.
Jede Zahl mit Quelle und Prüfnummer.

Immobilie prüfen