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Schweiz · Zug

Mieterhöhung in Zug prüfen

Eine Mieterhöhung scheitert häufiger an der Form als an der Höhe. Prüfen Sie deshalb in dieser Reihenfolge: Form, Grund, Betrag, Frist.

Die Form

Fast alle Rechtsordnungen verlangen für eine Erhöhung eine bestimmte Form, oft ein amtliches Formular oder eine Begründung mit benannten Vergleichsobjekten, und eine Ankündigungsfrist vor dem Zinstermin. Fehlt eines davon, ist die Erhöhung unwirksam, unabhängig davon, ob der Betrag stimmt.

Der Grund

Eine Erhöhung braucht einen im Gesetz vorgesehenen Anlass. Die gängigen sind eine vertraglich vereinbarte Wertsicherung, die Anpassung an das ortsübliche Niveau, eine durchgeführte Modernisierung und die Anhebung eines amtlichen Ausgangswerts.

Wertsicherung

Sie wirkt nur, wenn sie im Vertrag steht. Ohne Klausel gibt es keine automatische Anpassung an einen Index, auch wenn der Index gestiegen ist.

Modernisierung

Umgelegt werden darf nur der Teil, der den Wohnwert wirklich erhöht. Was ohnehin fällige Instandhaltung war, gehört nicht dazu und muss herausgerechnet werden.

Die Obergrenze für den Schritt

Neben der Obergrenze für die Miete selbst gibt es in mehreren Ländern eine zweite Grenze dafür, wie viel eine Miete in einem bestimmten Zeitraum überhaupt steigen darf. Sie greift auch dann, wenn die neue Miete für sich genommen zulässig wäre.

Ihre Frist zum Widerspruch

Sie ist meist kurz und beginnt mit dem Zugang des Schreibens. Wer sie verstreichen lässt, kann in manchen Ländern durch bloßes Weiterzahlen zustimmen, ohne es zu wollen.

Was im Kanton Zug gilt

Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, kann eine Herabsetzung des Mietzinses verlangt werden. Der Satz ist für die ganze Schweiz derselbe und wird vom Bund veröffentlicht, nicht vom Kanton.

Grundlage: Art. 270a OR in Verbindung mit Art. 12a und 13 VMWG

Der Anfangsmietzins kann innerhalb von dreißig Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Die Frist ist kurz und läuft ab Übernahme, nicht ab Vertragsschluss.

Grundlage: Art. 270 Abs. 1 OR

Den Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks besteuert der Kanton. Satz, Besitzdauerrabatt und Freibeträge sind deshalb von Kanton zu Kanton verschieden.

Grundlage: Art. 12 Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)

Ob beim Eigentumsübergang eine Handänderungssteuer anfällt und wie hoch sie ist, entscheidet der Kanton. Einzelne Kantone erheben sie gar nicht.

Grundlage: Kantonale Steuergesetze, Vorbehalt in Art. 12 Abs. 1 StHG

Wer im eigenen Haus wohnt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen. Die Festsetzung erfolgt kantonal, weshalb derselbe Bau in zwei Kantonen unterschiedlich hoch angesetzt wird.

Grundlage: Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG, kantonale Umsetzung nach Art. 7 Abs. 1 StHG

Der Kanton Zug gehört der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe an. Dreißig Begriffe und Messweisen, darunter Gebäudehöhe, Geschossfläche und Abstand, sind hier also nach dem gesamtschweizerischen Standard definiert. Die Vereinbarung gilt allerdings nicht unmittelbar: Sie muss ins kantonale und kommunale Recht umgesetzt sein, und maßgeblich bleibt die Fassung der Gemeinde.

Grundlage: Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), Stand der Mitgliederliste Anfang 2025

Die Rechtslage in der Schweiz

Wann und wie erhöht werden darf

Erhöhung nur auf amtlichem Formular mit Begründung und unter Einhaltung der Kündigungsfrist plus zehn Tage. Anlässe sind vor allem der Referenzzinssatz, die Teuerung und wertvermehrende Investitionen.

Ihre Frist und der Weg dorthin

Anfechtung des Anfangsmietzinses binnen 30 Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde. Diese Frist ist kurz und läuft ohne Hinweis ab.

Was Sie dafür nachschlagen müssen

Ob der Kanton die Formularpflicht eingeführt hat, orts- und quartierübliche Mietzinse für Gemeinde und Objekttyp, sowie der aktuelle hypothekarische Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen samt Datum seiner letzten Änderung. Der Satz wird quartalsweise geprüft und ändert sich unregelmäßig, deshalb nie aus dem Gedächtnis nennen.

Grundlage: Art. 269 und 269a OR (missbräuchlicher Mietzins), Art. 270 OR (Anfangsmietzins). Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Muss ich der Erhöhung ausdrücklich zustimmen?

Das hängt am Anlass. Bei einer vereinbarten Wertsicherung und bei der Anhebung eines amtlichen Werts wirkt die Erhöhung ohne Ihre Zustimmung. Bei der Anpassung an das ortsübliche Niveau verlangen mehrere Rechtsordnungen eine Zustimmung, die auch durch schlüssiges Verhalten eintreten kann.

Was passiert, wenn ich die erhöhte Miete unter Vorbehalt zahle?

Der Vorbehalt hält Ihre Rückforderung offen und vermeidet zugleich den Vorwurf des Zahlungsverzugs. Er ersetzt aber keinen fristgerechten Widerspruch, wo einer vorgeschrieben ist.

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