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Belgien · Brüssel

Steuer beim Immobilienverkauf in Brüssel

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was im Gewest Brüssel gilt

In der Region Brüssel gilt für Wohnungsmieten ein eigenes Referenzmietgitter (grille indicative des loyers), das die zulässige Miete anhand von Fläche, Gebäudetyp, Gemeinde und Zustand der Wohnung errechnet. Seit Mai 2025 darf die vereinbarte Miete in Brüssel diesen Referenzwert um höchstens 20 Prozent übersteigen, eine feste Grenze, die es in den anderen beiden belgischen Regionen so nicht gibt. Liegt die Miete darüber, kann der Mieter vor der eigens dafür geschaffenen Paritätischen Mietkommission (commission paritaire locative) eine Herabsetzung verlangen. Wer in Brüssel eine Wohnung mietet, prüft deshalb zuerst den Referenzwert seiner Adresse, nicht nur den verlangten Preis.

Grundlage: Ordonnance vom 28.10.2021 zur Einrichtung der Commission paritaire locative; Ordonnance vom Mai 2025 zur Begrenzung auf 20 Prozent über dem Referenzmietgitter, Referenzwerte zuletzt im Januar 2026 an den Gesundheitsindex angepasst

Die Rechtslage in Belgien

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Der Verkauf der eigenen Wohnung durch eine Privatperson löst grundsätzlich keine Gewinnsteuer aus. Beim Verkauf innerhalb von fünf Jahren kann eine Spekulationssteuer von 16,5 Prozent anfallen. Offenlegung: Pflicht zum Energieausweis (EPC) und, in Flandern, zum bodemattest über den Bodenzustand; fehlt es, ist der Verkauf angreifbar.

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den Kaufpreis oder den höheren Verkehrswert. Die Sätze sind regional, nicht national.

Grundlage: Verkäuferpflichten Belgien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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