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Lettland · Cēsis

Steuer beim Immobilienverkauf in Cēsis

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Cēsis gilt

In der Schutzzone des historischen Zentrums von Cēsis ist die Dacheindeckung auf S-förmige, gewellte Tonziegel in historischem Format oder stehfalzige Metallbleche im Farbton RR 750 beschränkt.

Grundlage: Teritorijas izmantošanas un apbūves noteikumi der Cēsu novada dome, Punkt 943.4; Grundverordnung Nr. 21 vom 24.11.2016, geändert 10.02.2022

In der Schutzzone des historischen Zentrums von Cēsis müssen Gebäude bis zu drei Vollgeschossen ein traditionelles Steildach mit 30 bis 50 Grad Neigung tragen, nur eng umschriebene Ausnahmen sind erlaubt.

Grundlage: Teritorijas izmantošanas un apbūves noteikumi der Cēsu novada dome, Punkt 943.2; Grundverordnung Nr. 21 vom 24.11.2016, geändert 10.02.2022

In der Schutzzone des historischen Zentrums von Cēsis sind sowohl Solarpaneele als auch Windgeneratoren auf Dachflächen verboten, auch Leitungen dürfen nicht auf der Dachoberfläche verlegt werden.

Grundlage: Teritorijas izmantošanas un apbūves noteikumi der Cēsu novada dome, Punkt 943.13; Grundverordnung Nr. 21 vom 24.11.2016, geändert 10.02.2022

In der Schutzzone des historischen Zentrums von Cēsis sind Fassadenverkleidungen aus Kunststoff oder Metall, Rundholzverkleidungen und ähnliche unpassende Materialien verboten, ebenso Strukturputz, außer er ist historisch begründet.

Grundlage: Teritorijas izmantošanas un apbūves noteikumi der Cēsu novada dome, Punkt 944.1.3; Grundverordnung Nr. 21 vom 24.11.2016, geändert 10.02.2022

Die Rechtslage in Lettland

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer; der Verkauf des länger gehaltenen und zuletzt selbst bewohnten Wohnsitzes ist unter Bedingungen steuerfrei. Offenlegung: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel nach dem Zivilgesetz (Civillikums); der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel.

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den Kaufpreis oder den Katasterwert, je nachdem welcher höher ist. Größter Posten ist die staatliche Gebühr bei der Grundbucheintragung.

Grundlage: Verkäuferpflichten Lettland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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